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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 19. Weimar. 23. Juni 1905.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Bearbeitung der Angelegenheiten der Strafanstalten im Ministerial-
departement der Justiz, Seite 187. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung zweier Mitglieder
und eines stellvertretenden Mitgliedes der gemeinschaftlichen Sachverständigenkammer für Werke der Ton-
kunst in Weimar, Seite 188. — Ministerialbekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung der
Großherzoglichen und Herzoglichen Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, Seite 188.
— Ministerialbekanntmachung, betr. die Neufeststellung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter
im I., IV. und V. Verwaltungsbezirk, Seite 189. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des
Ersten Staatsanwalts a. D. Geheimen Justizrat Siefert zum weiteren besonderen Beauftragten gemäß § 3
des Gesetzes vom 12. Dezember 1901 über die Auflösung der Generalkommission, Seite 190. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. die Genehmigung der Gustav Kühnschen Stiftung für Arme und Sieche in der Stadt
Weimar, Seite 190.
Ministerialbekanntmachungen.
[67] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund des § 57
Absatz 3 des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März
1850 zu bestimmen geruht, daß vom 1. Juli 1905 ab die nach § 20 Ziffer 6
dieses Gesetzes seither im Ministerialdepartement des Innern behandelten An-
gelegenheiten der Strafanstalten im Ministerialdepartement der Justiz bearbeitet
werden sollen.
Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 8. Juni 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
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