Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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an sie gelangen, unweigerlich und mit der durch die Dringlichkeit der Sache 
gebotenen Beschleunigung sorgfältig nachzukommen. 
8 15. 
Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren haben darauf Bedacht zu nehmen, 
daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorüber— 
gehend wesentlich verändern und auf die ungestörte Vornahme der Volkszählung 
hindernd einwirken könnten, wie öffentliche Versammlungen, Feste ꝛc. zur Zeit 
der Volkszählung nicht stattfinden. 
Weimar, den 18. August 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern und Innern. 
v. Wurmb. 
89] II. Dem an Stelle des Herrn Thomas Ewing Moore zum Konsul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Weimar ernannten Herrn Clarence Rice 
Slocum ist das Exequatur namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 21. August 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Slevogt i. A. 
[90| Das 34., 35., 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3156 Gesetz, betr. Anderung der Grundbuchordnung; vom 14. Juli 1905. 
„ 3157 Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über die 
gegenseitige Zulassung des zum menschlichen Genusse bestimmten 
Fleisches zum freien Verkehre; vom 14. Mai 1904. 
„ 3158 Bekanntmachung, betr. Anderungen der Nummern XXXVa und 
XXXVoe in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung; vom 24. Juli 
1905.
	        
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