Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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[33) II. Mit Höchster Genehmigung sind 
a) an Stelle des verstorbenen Geheimen Kommerzienrats Hugo Wolters- 
dorf in Arnstadt der Kommerzienrat Adolf Leupold daselbst, 
b) an Stelle des verstorbenen Großherzoglichen Baurats Karl Reichen- 
becher in Weimar der Großherzogliche Baurat Hans Krielke daselbst 
zu stellvertretenden Mitgliedern des gewerblichen Sachverständigenvereins ernannt 
worden. 
Weimar, den 10. März 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
/34| III. Die durch Bekanntmachung vom 21. März 1904 ausgesprochene 
Zulassung der von der Firma Allut Noodt und Meyer in Hamburg hergestellten 
Ruberoidpappe als Bedachungsmaterial wird hierdurch widerrufen. 
Weimar, den 1. März 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(35|] IV. Mit Bezugnahme auf die Bestimmung im § 33 des Ausführungsgesetzes 
vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung 
. 23. Juni 1880 Q„ 
von Viehseuchen vom Mi 894 wird von dem unterzeichneten Staats- 
ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde- 
und Rindviehbestände 
Freitag, der 31. März d. J. 
  
hierdurch bestimmt.
	        
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