Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Regieruungsblatt 
für das 
Großherzogkum Bachsen. 
Nummer 14. Weimar. 24. Mai 1909. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betreffend die Gewährung von Ruhelohn an staatliche Arbeiter des Groß- 
herzogtums und von Witwen= und Waisengeld an ihre Hinterbliebenen, Seite 8 
  
  
Ministerialbekanntmachung, 
betreffend 
die Gewährung von Ruhelohn an staatliche Arbeiter des Großherzog- 
tums und von Witwen= und Waisengeld an ihre Hinterbliebenen. 
Vom 6. Mai 1909. 
[49] Nachdem mit dem Landtage Grundsätze über die Gewährung von Ruhelohn 
an staatliche Arbeiter des Großherzogtums und von Witwen= und Waisengeld an 
ihre Hinterbliebenen verabschiedet worden sind, ist das unterzeichnete Ministerial- 
departement von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog zum Erlasse der zur 
Ausführung dieser Grundsätze erforderlichen Vorschriften ermächtigt worden. Nach- 
stehend werden sowohl die Grundsätze selbst wie auch die getroffenen Ausführungs- 
vorschriften bekannt gemacht. 
Weimar, den 6. Mai 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
1909 16
	        
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