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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Hachsen.
* Nr. 28.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die anderweite Ablösung des Postbestellgeldes, Seite 159.
— Uinisterialbekanntmachung über die Errichtung eines besonderen Standesamtes für den
Gemeindebezirk Dippach, Seite 161. — Ministerialbekanntmachung über die Abänderung der
Wahlordnung für die Handwerkskammer und den Gesellenausschuß derselben. Seite 162. —
Ministerialbekanntmachung über die Berleihung der Kechtsfähigkeit an die Bullenhaltungs-
genossenschaft Berka v. H., Seite 162. — Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von
Diphtherie-Sera. Seite 162.
(Nr. 87.) Ministerialbekanntmachung über die anderweite Ablösung des Postbestellgeldes.
Zufolge einer mit der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Erfurt getroffenen Über—
einkunft werden behufs anderweiter Feststellung einer Pauschsumme
a) für Porto- und Gebührenbeträge auf portopflichtige Sendungen, die
von Großherzoglichen Staatsbehörden und den einzelnen, solche Behörden
vertretenden Beamten frankiert abgesendet werden, und
b) für das aus der Großherzoglichen Staatskasse zu zahlende Bestellgeld
in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 30. Nove'mber ds. Is.
erneute Ermittelungen vorgenommen werden.
Die näheren Bestimmungen über die Vornahme von Ermittelungen behufs
anderweiter Feststellung einer Pauschsumme für Porto- und Gebührenbeträge
werden den Großherzoglichen Staatsbehörden und Beamten, die in das Porto-
und Gebühren-Ablösungsverhältnis eingeschlossen werden sollen, von den zuständigen
Ministerialdepartements besonders zur Kenntnis gebracht werden. Dagegen wird
zur Nachricht und Beachtung für die beteiligten Behörden und Beamten hier-
durch bekannt gemacht, daß die Ubereinkunft mit der Kaiserlichen Oberpostdirektion
wegen Feststellung einer gesonderten Pauschsumme für das Post-
1913.
Ausgegeben in Geimar am 31. Juli 1913. 33