Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 111.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuch- 
verein Klings. 
Dem „Herdbuchverein Klings“ ist in Gemäßheit des 8 22 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs und 8 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die 
Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 5. September 1913. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 112.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Ziegen- 
zuchtverein Wiesenthal. 
Den „Ziegenzuchtverein Wiesenthal“ ist in Gemäßheit des § 22 des Bürger- 
lichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche 
die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 10. September 1913. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Hausmann. 
  
(Nr. 113.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 50. bis 53. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4274. Gesetz, betr. Anderung des Militärstrafgesetzbuchs. Vom 8. August 1913. 
„ 4275. Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Börsentermingeschäften in An- 
teilen von Bergwerks= und Fabrikunternehmungen. Vom 4. August 1913. 
„ 4276. Bekanntmachung, betr. die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 
1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel 
am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911. Vom 
6. August 1913. 
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