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(Nr. 111.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuch-
verein Klings.
Dem „Herdbuchverein Klings“ ist in Gemäßheit des 8 22 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs und 8 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die
Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 5. September 1913.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 112.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Ziegen-
zuchtverein Wiesenthal.
Den „Ziegenzuchtverein Wiesenthal“ ist in Gemäßheit des § 22 des Bürger-
lichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 10. September 1913.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Hausmann.
(Nr. 113.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 50. bis 53. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 4274. Gesetz, betr. Anderung des Militärstrafgesetzbuchs. Vom 8. August 1913.
„ 4275. Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Börsentermingeschäften in An-
teilen von Bergwerks= und Fabrikunternehmungen. Vom 4. August 1913.
„ 4276. Bekanntmachung, betr. die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März
1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel
am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911. Vom
6. August 1913.
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