Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

256  (Satzung  der  Sparkasse  Großrudestedt.)

VIII.  Geschäftslokal  und  Geschäftszeit.

*31.
Alle  Geschäfte  der  Sparkasse,  soweit  die  Geldzahlungen  an  sie  oder  von  ihr  betreffen,

können  gültig  nur  in  ihrem  Geschäftslokale  vorgenommen  werden.  Abweichungen  können  nur
auf  Grund  eines  besonderen  Vereinsbeschlusses  statifinden.

32.
Für  die  Geschäfte  der  Sparkasse  sind  die  Montags=  und  Donnerstags-Vormittage,  im
Monat  Januar  auch  die  Dienstags-  und  Freitags-Vormittage  von  9—12  Uhr  bestimmt.
Im  Monat  Dezember  bleibt  jedoch  wegen  Abschluß  der  Bücher  und  Aufstellung  der
Jahresübersicht  die  Sparkasse  für  Rückzahlungen  von  Einlagen  geschlossen.
Anderungen  bezüglich  der  Geschäftszeit  kann  der  Sparkassenverein  jederzeit  beschließen,
sie  sind  alsdann  in  den  in  §  16  der  Satzung  bezeichneten  Blättern  bekannt  zu  machen.

IX.  Auflösung  des  Sparkassenvereins.
§  33.
Bei  einer  etwaigen  Auflösung  des  Sparkassenvereins  wird  der  nach  Erfüllung  aller  Verbindlichkeiten
  verbleibende  Uberschuß  der  Gemeindesparkasse  Großrudestedt,  falls  eine  solche  besteht,

  überwiesen;  er  fällt,  falls  eine  Gemeindesparkasse  nicht  besteht,  der  politischen  Gemeinde
Großrudestedt  zu.

X.  Inkrafttreten  der  Satzung;  Satzungsänderungen.

34.

Die  vorstehende  Satzung  tritt  nach  Genehmigung  durch  das  Großherzogliche  Staatsministerium
  und  nach  der  Bekanntmachung  im  Regierungsblatte  für  das  Großherzogtum
Sachsen  in  Kraft.

Mit  demselben  Zeitpunkte  wird  die  Satzung  vom  10.  April  1888  —  veröffentlicht  durch
Ministerialbekanntmachung  vom  6.  Juli  1888  —  nebst  sämtlichen  Nachträgen  aufgehoben.

Anderungen  dieser  Satzung  sind  nur  mit  Genehmigung  des  Großherzoglichen  Staatsministeriums
  zulässig  und  treten  erst  nach  erfolgter  Veröffentlichung  in  Kraft.

Großrudestedt,  den  24.  Oktober  1913.

Der  Sparkassenverein.