Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 161.) Ninssterialbekanntwachung über das Inkrafttreten der Deutschen Arzneitaxe 
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1912 (Regierungsblatt S. 821), die 
Arzneitaxe betr., tritt mit dem 1. Januar 1914 außer Kraft. 
Vom 1. Januar 1914 ab wird die im Verlage der Weidmannschen Buch- 
handlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, erscheinende amtliche Ausgabe 
der „Deutsche Arzneitaxe 1914“ für die Apotheker des Großherzogtums bis auf 
weiteres als bindende Norm eingeführt. 
Weimar, den 23. Dezember 1913. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 162.) Ministertalbekanntmachung über die Zulassung des Konsuls der Vereinigten Staaten 
von Amerika, Graham H. Kemper in Erfurt, zur einstweiligen Ausübung 
konsularischer Befugnisse. 
Der zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Erfurt ernannte Herr 
Graham H. Kemper, zu dessen Amtsbezirk die Verwaltungsbezirke Weimar, Apolda 
und Eisenach gehören, ist zur einstweiligen Ausübung konsularischer Befugnisse 
innerhalb der genannten Verwaltungsbezirke zugelassen worden. 
Weimar, den 23. Dezember 1913. 
Großherzoglich Sächfsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 163.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuch- 
verein in Dorndorf an der Werra. 
Dem „Herdbuchverein Dorndorf an der Werra“ ist in Gemäßheit des § 22 des 
Bürgerlichen Gesetztuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 17. Dezember 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
59“
	        
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