Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

15 Vom Unternehmer nicht 
# Zaheder Täglicher Lohn — auszufüllen! 
Lau- Name schlecht. der Beschäftigung (Arbeits- gerfon in welcher ausgefüllt) 
. . schichten, 
fend jeder bei der Bau- lich jeder Person Tage O von jeder Etwaige — gan 
Num · arbeit beschäftigten (3. B. Maurerarbeit, krerch I Natu- meron Bemerkungen iehender tarif ist uf Zu 
mer Person“) uch Zimmerarbeit, Dach 6#m# 799, erheben für entrichtende 
decken, Brunnengraben jede Bargeld ral-:3worden 208 der jede ange.Prämie 
usw.) Person bezügen ist ) Erichsurr- fangene 
* Wert ordnung) halbe Mark 
———— u— * 137 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
  
  
  
  
  
  
I. Im vergange- 
nen Monat 
1 Scherlse m. Maurerarbeit 8 4— 32 
2 Miller „ %%% 22 50 
3 Leimann m. Eimmerarbeit 102 —4tm)I%% 
  
  
ẽ 
  
  
  
  
  
  
II. Imvorvergan- 
genen Monat) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Personen, welche mit derselben Art don Bauarbeil beschäftigt waren, sind tunlichst unmittelbar nacheinander 
einzutragen, 3. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, dann diejenigen, welche SGimmerarbeiten 
ansgeführt chkten. Bei Gigenbauarbeiten beschäftigte Familienangebörige sind mit Ausnahme des Sbegatten 
des Unternehmers versicherungs- und nachweispflichtig. 
½% Eine Sintragung ist bier nur dann erforderlich, wenn die Arbeit schon im vordergangenen Conat begonnen, 
aber für ibn ein #achweis nicht vorgelegt worben ist. 
*##)AMuch balbe und diertel Arbeitstage sind anzugeben und genan zu bezeichnen. 
H — 2 Bersonen zur Kranken= und zur Jndaliden- und Allersverficherung dürfen nicht ab- 
Lezogen 
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57
	        
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