1618 Nr. 221. 1918.
Es sind mithin folgende Jahresbeträge nicht mehr zu zahlen:
186 000 Mark an die Frau Großherzogin Marie,
191000 „ „Q die Frau Großherzogin- „Mutter Anastasia
96 500 „ „ den Herzog Paul Friedrich, "
47140 „ „ den Herzog Johann Albrecht,
75 000 „ „ den Herzog Adolf Friedrich,
40 000 „ „ den Herzog Heinrich zu Mecklenburg,
40 000 „ „ den Herzog Heinrich Borwin,
20 000 „ „ die Herzogin Marie Antoinette,
695 640-Mark im ganzen.
Schwerin, den 10. Dezember 1918.
Mecklenburg- Schwerinsches Staatsministerium.
Dr. Wendorff. Dethloff. Erdmann. Henrnck. Sivtovich
Starosson.
(2) Bekanntmachung vom 9. Dezember 1918, betreffend Arbeitsstellenwechsel
auslänbischer Arbeiter. s
Aus gegebener Veranlassung macht das unterzeichnete Staatsministerium
unter Hinweis auf seine Bekanntmachung vom 22. November 1918 (Rbl.
Nr. 207) wiederholt darauf aufmerksam, daß die russisch-polnischen Arbeiter infolge
der Aufhebung des Belagerungszustandes zum Arbeitsstellenwechsel! kei iner
polizeilichen Genehmigung mehr bedürfen.
Soweit mit russisch-polnischen Schnittern ein Arbeitsvertrag, noch während
ihrer Unfreiheit obgeschlossen worden ist, muß dieser jetzt als nichtig angesehen
werden. Überall, wo es im Interesse der Volksernährung wünschenswert erscheint,
daß die Schnitter auf ihrer Arbeitsstelle vorderhand verbleiben, soll der
Arbeitgeber versuchen, mit ihnen einen neuen, den Zeitverhältnissen Rechnung
tragenden Arbeitsvertrag abzuschließen und ihnen eine gesunde Unterkunft gewähren.
Kommt ein Vertrag nicht zustande, * ist einem Wechsel der Arbeitsstelle
nichts i in den Weg zu legen.