Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1618  Nr.  221.  1918.

Es  sind  mithin  folgende  Jahresbeträge  nicht  mehr  zu  zahlen:
186  000  Mark  an  die  Frau  Großherzogin  Marie,
191000  „  „Q  die  Frau  Großherzogin-  „Mutter  Anastasia

96  500  „  „  den  Herzog  Paul  Friedrich,  "
47140  „  „  den  Herzog  Johann  Albrecht,

75  000  „  „  den  Herzog  Adolf  Friedrich,

40  000  „  „  den  Herzog  Heinrich  zu  Mecklenburg,

40  000  „  „  den  Herzog  Heinrich  Borwin,

20  000  „  „  die  Herzogin  Marie  Antoinette,

695  640-Mark  im  ganzen.
Schwerin,  den  10.  Dezember  1918.

 

Mecklenburg-  Schwerinsches  Staatsministerium.

Dr.  Wendorff.  Dethloff.  Erdmann.  Henrnck.  Sivtovich
Starosson.

(2)  Bekanntmachung  vom  9.  Dezember  1918,  betreffend  Arbeitsstellenwechsel
auslänbischer  Arbeiter.  s

Aus  gegebener  Veranlassung  macht  das  unterzeichnete  Staatsministerium
unter  Hinweis  auf  seine  Bekanntmachung  vom  22.  November  1918  (Rbl.
Nr.  207)  wiederholt  darauf  aufmerksam,  daß  die  russisch-polnischen  Arbeiter  infolge
  der  Aufhebung  des  Belagerungszustandes  zum  Arbeitsstellenwechsel!  kei  iner
polizeilichen  Genehmigung  mehr  bedürfen.

Soweit  mit  russisch-polnischen  Schnittern  ein  Arbeitsvertrag,  noch  während
ihrer  Unfreiheit  obgeschlossen  worden  ist,  muß  dieser  jetzt  als  nichtig  angesehen
werden.  Überall,  wo  es  im  Interesse  der  Volksernährung  wünschenswert  erscheint,
  daß  die  Schnitter  auf  ihrer  Arbeitsstelle  vorderhand  verbleiben,  soll  der
Arbeitgeber  versuchen,  mit  ihnen  einen  neuen,  den  Zeitverhältnissen  Rechnung
tragenden  Arbeitsvertrag  abzuschließen  und  ihnen  eine  gesunde  Unterkunft  gewähren.
  Kommt  ein  Vertrag  nicht  zustande,  *  ist  einem  Wechsel  der  Arbeitsstelle
  nichts  i  in  den  Weg  zu  legen.