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Zu Urkund dessen haben die Eingangsgenannten Bevollmächtigten diesen Staatsvertrag,
unter gleichzeitiger Vollziehung der darin aufgeführten Anlagen, in doppelter
Ausfertigung am heutigen Tage mit ihrer Namensunterschrift und ihrem Siegel
versehen.
So geschehen Meiningen, den 17. April eintausend achthundert drei und siebzig.
K. Bergfeld. J. A. Schmith. v. Hörmann.
G G G
Staatsvertrag
über die Territorial-Ausgleichung zwischen
dem Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach
und dem Königreich Bayern.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.