Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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II. Darstellung der Einnahmen und Ausgaben des Besoldungs— 
Verbesserungs-Fonds von Georgii 182. 
1) Einnahme. 
-a) Besoldungen supprimirter geistli- 
cher Stellen, einschließlich der Zinse 
von Haus= und Güterkaufschillingen 
zu à Procent berechnet und einiger 
veränderlichen Revenuen. 6, 772 fl. 25 kr. 
b) Besoldungs-Abzüge mit Einschluß 
der Raten von den neuern Abzügen 11,181 fl. 8 kr. 
197,.955 fl. 31 kr. 
2) Aus gabee. 
a) Auf Verbesserung der Pfarreien 11,026 fl. 142 kr. 
b) temporäre Zulagen 50095 fl. 152kr. 
5) Ueberschuß, 
welcher in die Casse des geistlichen Unterstützungs-Fonds bezahlt wird —:. 1,852 fl. 1kr2 
Stuttgart den 4. Mai 18352. Mohl. 
16,121 fl. 50kkr. 
b) Termine für die Prüfung der evangelischen Schullehrer und Lehrgehälfen. 
Für die erste dießjährige Concurs-Prüfung der evangelischen Schullehrer und Lehr- 
gehölfen werden folgende Tage hiemit bestimmt: der 28. Mai für sämtliche Schulmei- 
ster, welche die Besörderungs-Prüfung und für sämtliche Schul-Incipienten, welche die 
Prüfung auf Provisorate erstehen wollen; der 2. Juni zur Erstehung der Dienst-Prü- 
sung für die Schul-Provisoren aus den Generalaten Reutlingen, Tübingen und Lud- 
wigsburg, und der 3. Juni für die Schul-Provisoren aus den Generalaten Heilbronn, 
Ulm und Hall. Es haben sich demnach an den bestimmten Tagen alle diejenigen, 
welche sich um eine der bezeichneten Prüfungen gemeldet haben, und nicht durch beson- 
dere Erlasse zurückgewiesen worden sind, Morgens vor 7 Uhr in der Kanzlei des evan- 
gelischen Consistoriums unfehlbar einzufinden. 
Stuttgart den 8. Mai 1832. Mohl.
	        
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