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Gegen Saͤumige muͤßte außerdem das Gesetzliche vorgekehrt werden.
Stuttgart den 25. Juni 1832.
Fuͤr den Minister:
Walther.
b) Privilegium gegen den Nachdruck des zweiten Bändchens der Schrift: Neue Erzählungen für
Kinder und Kinderfreunde von Christoph Schmid. !-
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben durch hoͤchste Entschließung vom 25. d. M.
der Krüll'schen Universitäts-Buchhandlung in Landshut ein Privilegium gegen den
Nachdruck des zweiten Bändchens der in ihrem Berlage erscheinenden Schrift:
„Neue Erzählungen für Kinder und Kinderfreunde, von Christoph Schmid,“
auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht; welches unter Hinwen
sung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Prisilegien gegen den Bücher-Rach-
druck betreffend, zur Nachachrung hiemit öffentlich bebannt gemacht wird.
Stuttgart den 25. Juni. 1852.
Für den Minister:
Walther.
2. Des evangelischen Consistorium.
Empsehlung des Werks: Anleitung zum Unterricht taubstummer Kinder 2c. von dem: Siadwsarrer
Jäger Iin Gmünd.
Stadtpfarrer Jäger zu Gmünd, Vorsteher der K. Taubstummen= und Blinden=
Anstalt daselbst, hat in Verbindung mit dem Pfarrer und Schul- Conferenz-Direktor
Riecke in Gutenberg die Ausarbeitung eines groͤßeren Werkes fuͤr den Unterricht
taubstummer Kinder unternommen, welches im Verlag der Loͤflund'schen Buchhand-
lung in Stuttgart erscheint. Von diesem Werk ist unter dem Titel: Anleirung
zum Untrerricht taubstummer Kinder in der Sprache und den andern
Schullehrgegenständen, nebst Vorlegeblättern, einer Bildersemmlung
und einem Lese= und Wörterbuch, die erste- Lieferüng bereite erschienen,
und wird um 2 fl. 24 kr. im Subseriptions-Preise abgegeben. Der Zweck des Verfas-
sers ist, den taubstummen Kindern vermittelst dieses Buchs den Kreis von Anschauungen