Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Gegen Saͤumige muͤßte außerdem das Gesetzliche vorgekehrt werden. 
Stuttgart den 25. Juni 1832. 
Fuͤr den Minister: 
Walther. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck des zweiten Bändchens der Schrift: Neue Erzählungen für 
Kinder und Kinderfreunde von Christoph Schmid. !- 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben durch hoͤchste Entschließung vom 25. d. M. 
der Krüll'schen Universitäts-Buchhandlung in Landshut ein Privilegium gegen den 
Nachdruck des zweiten Bändchens der in ihrem Berlage erscheinenden Schrift: 
„Neue Erzählungen für Kinder und Kinderfreunde, von Christoph Schmid,“ 
auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht; welches unter Hinwen 
sung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Prisilegien gegen den Bücher-Rach- 
druck betreffend, zur Nachachrung hiemit öffentlich bebannt gemacht wird. 
Stuttgart den 25. Juni. 1852. 
Für den Minister: 
Walther. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Empsehlung des Werks: Anleitung zum Unterricht taubstummer Kinder 2c. von dem: Siadwsarrer 
Jäger Iin Gmünd. 
Stadtpfarrer Jäger zu Gmünd, Vorsteher der K. Taubstummen= und Blinden= 
Anstalt daselbst, hat in Verbindung mit dem Pfarrer und Schul- Conferenz-Direktor 
Riecke in Gutenberg die Ausarbeitung eines groͤßeren Werkes fuͤr den Unterricht 
taubstummer Kinder unternommen, welches im Verlag der Loͤflund'schen Buchhand- 
lung in Stuttgart erscheint. Von diesem Werk ist unter dem Titel: Anleirung 
zum Untrerricht taubstummer Kinder in der Sprache und den andern 
Schullehrgegenständen, nebst Vorlegeblättern, einer Bildersemmlung 
und einem Lese= und Wörterbuch, die erste- Lieferüng bereite erschienen, 
und wird um 2 fl. 24 kr. im Subseriptions-Preise abgegeben. Der Zweck des Verfas- 
sers ist, den taubstummen Kindern vermittelst dieses Buchs den Kreis von Anschauungen
	        
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