Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

245 
zu erweitern, die gemeingötzlichsten Kenntnisse in zweckmaͤßiger Auswahl zu lehren 
und an dem gesammelten Stoff ihre Sprachkenntniß auszubilden, so wie durch die 
Sprache das gesammelte Wissen zu befestigen. Je mehr dieses Werk dem laͤngst ge- 
fuͤhlten Beduͤrfniß einer zweckmaͤßigen Zusammenstellung des fuͤr taubstumme Kinder 
Wissenswuͤrdigsten Befriedigung verspricht und den Lehrern derjenigen Orte, an wel- 
chen Taubstumme sich befinden, nicht blos für den Privat-Unterricht derselben, sondern 
selbst für ihre zweckmäßige Beschäftigung in der öffentlichen Schule Anleitung und den 
erforderlichen Stoff darreicht, desto mehr sindet sich die evangelische Ober-Schulbehörde 
veranlaßt, dieses Werk im Allgemeinen zu empfehlen, und den Geistlichen von Orten, 
in denen solche unglückliche Kinder vom schulpflichtigen Alter sich befinden, dessen An- 
schaffung aus den örtlichen Schulfonds besonders aufzuerlegen. 
Stuttgart den 15. Juni 1832. Mohl. 
3. Des katholischen Kirchenraths. 
Termin zur Schul-Provisorats-Prüfung. 
Alle diejenigen Schal-Candidaten, welche ihren Bildungslauf in Privat-Schullehrer= 
Seminarien beendigt haben, und die Schul-Procdisoraks-Prüsung erstehen wollen, haben 
sich zu der am 21. August und den folgenden Tagen hier stattfindenden Prüfung bis 
zum 15. Juli bei dem katholischen Klrchenrath zu melden, und am 20. August, Abends 
6 Uhr auf der Kanzlei jener Stelle zu erscheinen. 
Stuttgart den 19. Juni 18382. Camerer. 
C) Des Departements der Finanzen. 
1. Des Finanz-Ministerium. 
Verleihung der goldenen: Eioil-Verdienst-Medaille. 
Durch höchsten Erlaß vom 16. Juni d. J. haben Seine Königliche Majestär 
dem Revierförster Zaiser zu Degerloch, Forstamts Leonberg, als einen VBeweis der 
Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste die goldene Eivil-Verdienst-Medaille 
gnaͤdigst verliehen. 
Stuttgart den 19. Juni 1832. Herzog.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.