Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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cher  Rückstände  ihres  Kreifes  dem  Finanz-Ministerium  unverweilt  vorlegen
wird.

5)  Die  Einsendung  der  Herbst-Rechnungen  an  die  betreffende  Finanz-Kammer  ist
von  den  Cameralämtern  zu  beschleunigen,  damit  die  Finanz-Kammern  in  den
Stand  gesetzt  werden,  die  vorgeschriebene  Uebersicht  über  die  Weingefäll-Einnahmen
  und  Ausgaben  längstens  auf  den  15.  December  dem  Finanz-Ministerium
  vorzulegen.

Srtuttgart  den  19.  Oktober  1832.  Herdegen.

 

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  wieder  zu  beseßende  katholische  Stadt-  und  Garnisons-Pfarrei.  Ludwigsburg,
  mit  der  besonderen  Dienstobliegenheit,  an  allen  Sonn=  und  Feiertagen  sowohl
in  der  Pfarrbirche,  als  in  dem  Arbeitshause  vollständigen  pfarrlichen  Gottesdienst,  auch
dreimal  in  der  Woche  mit  den  Strafgefangenen  Christenlehre  zu  halten,  begreift  im
Pfarrort  same  Umgebung  9#9  Pfarrgenossen,  und  hat  an  beständigem  Einkommen
752  fl.,  sodann  für  einen  beständigen  Vikar  400  fl.,  für  die  Verrichtungen  im  Arbeitshause,
  so  lange  nämlich  diese  dauern,  150  fl.,  statt  einer  Amtswohnung  jährlich  150  fl.
Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

2)  Die  wieder  zu  besehende  batholische  Pfarrei  Hirschau,  Oberamts  und  Land-Dekanats
  Rottenburg,  begreist  im  Pfarrdorf  86  Pfarrgenossen,  und  hat  an  Güter-Ertrag,
  Zehnten,  Grundgesällen,  Capital-Zinsen,  Besoldungen  und  Gebühren  720  fl.
Einkommen.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath
  zu  melden.

3)  Bei  der  K.  Finanz-Kammer  in  Reutlingen  ist  eine  Copisten-Stelle  mit  dem
normalmähigen  Gehalt  von  400  fl.  zu  besehen.  Die  Bewerber  um  diese  Stelle  haben.
sich  innerhalb  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  der  Finanz-Kammer  zu  melden.