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cher Rückstände ihres Kreifes dem Finanz-Ministerium unverweilt vorlegen
wird.
5) Die Einsendung der Herbst-Rechnungen an die betreffende Finanz-Kammer ist
von den Cameralämtern zu beschleunigen, damit die Finanz-Kammern in den
Stand gesetzt werden, die vorgeschriebene Uebersicht über die Weingefäll-Einnahmen
und Ausgaben längstens auf den 15. December dem Finanz-Ministerium
vorzulegen.
Srtuttgart den 19. Oktober 1832. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die wieder zu beseßende katholische Stadt- und Garnisons-Pfarrei. Ludwigsburg,
mit der besonderen Dienstobliegenheit, an allen Sonn= und Feiertagen sowohl
in der Pfarrbirche, als in dem Arbeitshause vollständigen pfarrlichen Gottesdienst, auch
dreimal in der Woche mit den Strafgefangenen Christenlehre zu halten, begreift im
Pfarrort same Umgebung 9#9 Pfarrgenossen, und hat an beständigem Einkommen
752 fl., sodann für einen beständigen Vikar 400 fl., für die Verrichtungen im Arbeitshause,
so lange nämlich diese dauern, 150 fl., statt einer Amtswohnung jährlich 150 fl.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
2) Die wieder zu besehende batholische Pfarrei Hirschau, Oberamts und Land-Dekanats
Rottenburg, begreist im Pfarrdorf 86 Pfarrgenossen, und hat an Güter-Ertrag,
Zehnten, Grundgesällen, Capital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren 720 fl.
Einkommen. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath
zu melden.
3) Bei der K. Finanz-Kammer in Reutlingen ist eine Copisten-Stelle mit dem
normalmähigen Gehalt von 400 fl. zu besehen. Die Bewerber um diese Stelle haben.
sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei der Finanz-Kammer zu melden.