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d) Belauntmachung, betreffend die Ausdehnung des Patents für eine neue Art von Thurmuhren auf
eine weitere Verbesserung dieser Erfindung.
Dem Uhrmacher Valentin Stoß zu Ulm ist die Ausdehnung des ihm unter dem
19. Juni 1829 (Reg. Bl. S. 259) für die ausschließliche Verfertigung der von ihm
erfundenen einfacheren Thurmuhren ertheilten Patents auf die von demselben an dieser
Erfindung neuerlich angebrachten Verbesserungen, auf die zehnjährige Dauer jenes
Patents durch höchste Entschließung vom 17. d. M. bewilligt wordenz was unter Hinweisung
auf die allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 22. April 1328, Art. 135, zur Nachachkung
hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 19. Oktober 1832.
Schlaper
Tc) Die Erhbhung der Ertrapost-Tare betreffend.
Da in Folge höchster Entschließung vom 17. d. M. die Extrapost-Taxe von 1 fl.
15 kr. auf 1 fl. 30 kr. für ein Pferd und eine Starion vom 1. November d. J. an erhöhr
worden ist; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 19. Oktober 1832.
Schlayper.
) Verleihung einer Stiftsdamen-Stelle an dem adelichen Fräuleinstift Oberstenfeld.
Vermöge höchster Entschließung vom 19. d. M. haben Seine Königliche
Majestät die durch das Ableben der Frädulein Ottilie v. Reischach erledigte Stiftsdamen=
Stelle an dem adelichen Fräuleinstift Oberstenfeld der Fräulein Franziske
v. Epb, hinterlassenen Tochter des verstorbenen Großherzoglich Baden'schen Kammerherrn
und Majors Ludwig v. Epyb zu Dörzbach, zu verleihen gnädigst geruht.
Sturtgart den 20. Oktober 1832.
Schlaper.