Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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d)  Belauntmachung,  betreffend  die  Ausdehnung  des  Patents  für  eine  neue  Art  von  Thurmuhren  auf
eine  weitere  Verbesserung  dieser  Erfindung.

Dem  Uhrmacher  Valentin  Stoß  zu  Ulm  ist  die  Ausdehnung  des  ihm  unter  dem
19.  Juni  1829  (Reg.  Bl.  S.  259)  für  die  ausschließliche  Verfertigung  der  von  ihm
erfundenen  einfacheren  Thurmuhren  ertheilten  Patents  auf  die  von  demselben  an  dieser
Erfindung  neuerlich  angebrachten  Verbesserungen,  auf  die  zehnjährige  Dauer  jenes
Patents  durch  höchste  Entschließung  vom  17.  d.  M.  bewilligt  wordenz  was  unter  Hinweisung
  auf  die  allgemeine  Gewerbe-Ordnung  vom  22.  April  1328,  Art.  135,  zur  Nachachkung
  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  19.  Oktober  1832.
Schlaper

Tc)  Die  Erhbhung  der  Ertrapost-Tare  betreffend.

Da  in  Folge  höchster  Entschließung  vom  17.  d.  M.  die  Extrapost-Taxe  von  1  fl.
15  kr.  auf  1  fl.  30  kr.  für  ein  Pferd  und  eine  Starion  vom  1.  November  d.  J.  an  erhöhr
  worden  ist;  so  wird  solches  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  19.  Oktober  1832.
Schlayper.

)  Verleihung  einer  Stiftsdamen-Stelle  an  dem  adelichen  Fräuleinstift  Oberstenfeld.

Vermöge  höchster  Entschließung  vom  19.  d.  M.  haben  Seine  Königliche
Majestät  die  durch  das  Ableben  der  Frädulein  Ottilie  v.  Reischach  erledigte  Stiftsdamen=
  Stelle  an  dem  adelichen  Fräuleinstift  Oberstenfeld  der  Fräulein  Franziske
v.  Epb,  hinterlassenen  Tochter  des  verstorbenen  Großherzoglich  Baden'schen  Kammerherrn
  und  Majors  Ludwig  v.  Epyb  zu  Dörzbach,  zu  verleihen  gnädigst  geruht.

Sturtgart  den  20.  Oktober  1832.
Schlaper.