Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Die vorbenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Oberamts-Gerichten 
acht Tage nach dem Ablaufe der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen 
anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von 
diesem Antritte gewärtigt. 
Stuttgart den 50. December 1831. Schwab. 
:8) Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. 
Die Dobtoren der Medicin und Chirurgie, Wilhelm Friedrich Diez, von Rosen- 
feld, Oberamts Sulz., und Christian Heinrich Schiler, von Zavelstein, Oberamts 
Calw, sind nach erstandenen Prüfungen zur Ausübung der Medicin, Ehirurgie und 
Geburtshülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 26. December 1851. Watlther. 
Dienst-Erledigung. 
Bei der Regierung des Donau-Kreises ist eine etatsmäßige Canzlei-Assistentenstelle 
mit dem Gehalte von 600 fl. in Erledigung gekommen, bei deren Wiederbesetzung 
vorzugsweise auf einen in Reoisorats-Geschäften geübten Rechnungs-Verständigen 
Räcksicht genommen werden wird. Die Bewerber haben ihre Gesuche innerhalb drei 
Wochen bei der gedachten Kreis-Regierung einzureichen.
	        
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