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32.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Wü ritemberg.
Donnerstag den 25. Juni 1846.
Inb
alt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, detrefsend die Form der Eingaben an die Staatsbehörden. — Erlaub-=
nib zur Annahme eines fremden Orvens. Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departementse. Bekanntmachung, betreffend die dem Major, Freiherrn v. Linden ertheilte
Erhautiß zur Annahme der Grafenwürde. — Berfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Etats-
jahr 1846 —47. Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität. — Bekanntmachung, be-
treffend die Verleihung der Rechte einer moralischen Person an die Aktiengesellschaft für Dampf= und Ruder-
Schifffabrt auf der Donau. — Bekanntmachung, betreffend die Verleibung eines Erfindungopatents an den
Sattler Friese in Stuttgart auf Verbesserungen in dem Bau der Reitsättel. — Bekanntmachung, betreffend
eine Veränderung in der Classeneintheilung der Gemeinde Oberkochen, Oberamts Aalen. — Bekanntmachung,
betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung im Baufache. — Bekanntmachung, betreffend die Ernen-
nung des K. K. Oeftreichischen Artillerie-Oberstlieutenants Schuknecht zum Artillerie-Ausrüstungs-Direktor
bei der Bundesfestung Ulm. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung.
— Verfügung, betreffend vie Angabe der auf den Inhaber lautenden Schulvscheine der Stadt Stuttgart zur
Capitalsteuer.
Dienst-Erledigungen.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Form der Eingaben an die Staats-Behörden.
lheilm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Um in Ansehung der Form der an Unsere Staatsbehörden zu richtenden Eingaben
von Privaten (im Gegensatze von amtlichen Berichten und Vorträgen, vergl. K. Verord=
nung vom 24. December 1816, Reg. Blatt S. 407) eine Gleichförmigkeit herbeizuführen, ver-
ordnen Wir, unter theilweiser Abänderung der K. Verordnung vom 7. Januar 1806 (Reg.
Blatt S. 5), nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, wie folgt: