Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Bondorf, Dekanats Herrenberg, welche 
1477 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. Mit derselben ist ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 1405 fl. 
berechnetes Einkommen verbunden, dessen Verwandlung sich der künftige Geistliche nach den 
Bestimmungen der Oberkirchenbehörde gefallen zu lassen hat. 
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Fleinheim, Dekanats Heidenheim, welche 
610 Kirchengenossen zählt und deren verwandeltes Einkommen, über Abzug von 30 fl. für 
den geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds, auf 879 fl. in Preisen des Sportelgesetzes be- 
rechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig 
zu melden. 
8) Die Bewerber um die 799 Kirchengenossen zählende Pfarrei Niederhofen, De- 
kanats Brackenheim, womit ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 790 fl. berechnetes ver- 
wandeltes Einkommen verbunden ist, baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Aistaig, Dekanats Sulz, welche im Mutter- 
orte 491 und in dem 2 Stunden entfernten Filial Weiden, wo wöchentlich eine Betstunde 
zu halten ist und auf Verlangen Casualgottesdienste zu verrichten sind, 391 Kirchengenossen 
zäblt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu 
melden. Das verwandelte Einkommen derselben ist in Preisen des Sxortelgesetzes auf 715 fl. 
berechnet. 
10) Die Bewerber um die Kaplaneistelle in Amt zell, Oberamts und Dekanats Wangen, 
welche an eigenen Gütern, Kapitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein ständiges 
Einkommen von 578fl. gewährt, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem katho- 
lischen Kirchenratbe vorschriftmäßig zu melden. Hiebei wird bemerkt, daß der Inhaber dieser 
Pfründe neben Erfüllung der stiftungsmäßigen Obliegenheiten auch verbunden seyn wird, den 
Ortspfarrer in Besorgung der Pastoration der mit vielen Filialien versehenen Pfarrei daselbst 
unbedingt zu unter stützen. 
11) An der Oberrealklasse zu Reutlingen ist die Stelle eines zweiten Lehrers wie- 
verum zu besetzen, welcher in 24 wöchentlichen Stunden in der deutschen und französischen 
Sprache, in der Arithmetik, Geschichte und Geographie, so wie im Zeichnen und Modelliren 
zu unterichten hat. Der Gehalt desselben besteht in 800 fl. (ohne Hausmiethe-Entschädigung),
	        
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