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6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Bondorf, Dekanats Herrenberg, welche
1477 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
vorschriftmäßig zu melden. Mit derselben ist ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 1405 fl.
berechnetes Einkommen verbunden, dessen Verwandlung sich der künftige Geistliche nach den
Bestimmungen der Oberkirchenbehörde gefallen zu lassen hat.
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Fleinheim, Dekanats Heidenheim, welche
610 Kirchengenossen zählt und deren verwandeltes Einkommen, über Abzug von 30 fl. für
den geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds, auf 879 fl. in Preisen des Sportelgesetzes be-
rechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig
zu melden.
8) Die Bewerber um die 799 Kirchengenossen zählende Pfarrei Niederhofen, De-
kanats Brackenheim, womit ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 790 fl. berechnetes ver-
wandeltes Einkommen verbunden ist, baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Aistaig, Dekanats Sulz, welche im Mutter-
orte 491 und in dem 2 Stunden entfernten Filial Weiden, wo wöchentlich eine Betstunde
zu halten ist und auf Verlangen Casualgottesdienste zu verrichten sind, 391 Kirchengenossen
zäblt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu
melden. Das verwandelte Einkommen derselben ist in Preisen des Sxortelgesetzes auf 715 fl.
berechnet.
10) Die Bewerber um die Kaplaneistelle in Amt zell, Oberamts und Dekanats Wangen,
welche an eigenen Gütern, Kapitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein ständiges
Einkommen von 578fl. gewährt, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem katho-
lischen Kirchenratbe vorschriftmäßig zu melden. Hiebei wird bemerkt, daß der Inhaber dieser
Pfründe neben Erfüllung der stiftungsmäßigen Obliegenheiten auch verbunden seyn wird, den
Ortspfarrer in Besorgung der Pastoration der mit vielen Filialien versehenen Pfarrei daselbst
unbedingt zu unter stützen.
11) An der Oberrealklasse zu Reutlingen ist die Stelle eines zweiten Lehrers wie-
verum zu besetzen, welcher in 24 wöchentlichen Stunden in der deutschen und französischen
Sprache, in der Arithmetik, Geschichte und Geographie, so wie im Zeichnen und Modelliren
zu unterichten hat. Der Gehalt desselben besteht in 800 fl. (ohne Hausmiethe-Entschädigung),