Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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Kantonen  Neuenburg,  Schwyz  und  Glarus  in  Concurssachen  betreffend  (Reg.  Blatt
S.  260)  außer  Anwendung  getreten  ist.

Sodann  wird  bei  diesem  Anlasse  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß,  nachdem
die  Auslegung  des  gedachten  Staats-Vertrags  hinsichtlich  der  Anwendbarkeit  des  allgemeinen
  Concursgerichtsstands  (Art.  1  und  4)  auf  Gesellschafts-Verhältnisse  des  Gemeinschulodners
  zwischen  den  württembergischen  und  schweizerischen  Gerichten,  beziehungsweise
  zwischen  ver  diesseitigen  Staats-Regierung  und  dem  schweizerischen  Bundesrathe  in
letzter  Zeit  streitig  geworden  und  der  diesseitige  Vorschlag  eines  schiedsrichterlichen  Austrags
  von  dem  Bundesrathe  abgelehnt  worden  war,  in  Gemäßhreit  höchster,  nach  Vernehmung
  des  K.  Geheimen-Ratbs  ergangener,  Entschließung  Seiner  Königlichen
Majestät  im  Wege  der  Retorsion  folgende  Verfügung  unter  dem  18.  Juni  d.  J.  an
die  Gerichte  erlassen  worden  ist.

Wenn  in  Zukunft  der  Fall  der  Ueberschuldung  bei  einer  Person  eintritt,  welche
zwar  ihren  Wohnsitz  und  mithin  ihren  allgemeinen  Gerichtsstand  in  einem  der  an  dem
Staatsvertrage  betheiligten  schweizerischen  Kantone  hat,  jevoch  in  Beziehung  auf  ein
Handelgeschäft,  eine  Fabrik,  ein  Gewerbe  oder  auch  nur  einc  einzelne  gewerbliche  Unternehmung,
  wie  z.  B.  einen  Eisenbahnbau,  mit  andern  Personen  in  einer  Geselsschaft  gestanden
  ist,  die  den  Hauptsitz  ihrer  Geschäftsthätigkeit  (Domieil  im  factischen  Sinne)  in
Württemberg  gehabt  hat,  so  ist  über  den  in  Württemberg  befindlichen  Antheil  des  Gemeinschuldners
  am  Gesellschaftsvermögen  ein  Partikularconcurs  behufs  der  Befriedigung
der  Gesellschaftsgläubiger  durch  die  diesseitige  Gerichtsbehörde  einzuleiten  und
nur  das  alsdann  etwa  noch  übrig  bleibende  Vermögen  ist  an  die  Gerichtsbehörde  des
Wohnsitzes  des  Gemeinschuloners  auszufolgen.

Stuttgart  den  JF.  December  1859.
Wächter.  Hügel.