tung, zu ertheilen. Die Dienstwohnung soll jedesmal von dem aͤltesten Minister
benutzt werden, wogegen das Lokal zu den Büreaus gemeinschaftlich ist. Wegen
Auseinandersetzung der Etaks und Eintheilung des Beamten-Personals habe Ich
besonders verfügt. Das Staatsministerium beauftrage Ich, beide Justizminister
bei sich einzuführen und die gegenwärtige Bestimmung durch die Gesetzsammlung
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den gten Februar 1832.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.