Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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Von  Gruͤnberg  nach  Gießen  zu  3  Meilen  ·  gerechnet,  ist  Gießen  zwar  der
Haupt-Etappen-Ort;  er  nimmt  aber  blos  den  Staab  und  die  Hauptquartiere
auf,  und  kommt  mit  seinen  Feuerstellen  nicht  in  Aufrechnung.  Der  Etappen-Bezirk
  besteht  weiter:  ·

Aus  den  Großherzoglich-Hessischen  Orten:  Heuchelheim,  Kleinlinden,
Großlinden,  Leihgestern,  Wieseck,  Großenbuseck,  Burkhardsfelden,  Annerod,
Trohe,  Rödichen  und  Altenbuseck.  An  Königlich-Preußischen  Ortschaften  wird
diesem  Etappenbezirke  beigegeben:  Atzbach,  Dudenhofen,  Münchholzhausen,
Kinzebach,  Lützenlinden,  Groß=  und  Kleinrechtenbach.

Von  Gießen  nach  Braunfels  werden  3  Meilen  gerechnet.  Zu  den
Etappenbezirken  dieser  letztern  Erappe,  so  wie  zu  dem  Rayon  von  Wetzlar,
werden  keine  Großherzoglichen  Orte  zugezogen.

B.  Militairstraße  von  Coblenz  nach  Mainz.

Auf  dieser  Militairstraße  ist  St.  Goar  die  nächste  Königlich-Preußische
Ekappe.  —  Von  St.  Goar  bis  Bingen  zu  4  Meilen  gerechnet,  ist  Bingen  der
Haupt-Etappen-Ort.  —  Der  Etappenbezirk  besteht  sodann  nebst  Bingen  noch:
aus  den  Großherzoglich-Hessischen  Orten:  Kempten,  Galshain,  Büdesheim,
und  wird  aus  den  Königlich-Preußischen  Orten  zu  dem  Etappenbezirke  beigegeben:
  Münsler,  Sarresheim,  Weiler,  Waldalgelsheim,  Niederheimbach  und
Dreieckshausen.

C.  Militairstraße  von  Mainz  auf  Trier,  Luxemburg

und  Saarlouis.

Auf  dieser  Militairstraße  ist  die  nächste  Königlich-Preußische  Etappe,
Simmern.

Von  Simmern  bis  Bingen,  zu  4  Meilen  gerechnet,  ist  Bingen  der  Haupt-Etappen-Ort,
  dessen  Ecappenbezirk  auch  für  diese  Straße  aus  den  vorstehend
sub  B.  gedachten  Großherzoglich  -Hessischen  und  Königlich  =  Preußischen  Ortschaften
  besteht.

Bei  den  Etappenbezirken,  bei  denen  die  Rayons  gemeinschaftlich  sind,
wird  die  Einquartierung  nach  der  Anzahl  der  Feuerstellen  repartirt,  und  jede
Feuerstelle,  das  Haus  mag  groß  oder  klein  seyn,  als  eine  Einheit  angenommen.  —
Racksichrlich  der  einzuquartierenden  Mannschaft  wird  der  Soldat  und  Unteroffzier
als  eine  Einheit,  für  den  Subaltern-Offizier  das  Dreifache  und  für  den  Kapitain
das  Vierfache  derselben  in  Ansatz  gebracht,  und  nach  diesen  Verhältnissen  die
Vertheilung  der  Einquartierung  auf  die  einzelnen  Ortschaften  des  Etappenbezirks,
durch  die  Großherzogliche  Etappenbehörde  vorgenommen.  Dem  Keniglichen
Preußischen  Etappen-Inspektor  steht  in  solchen  gemeinschaftlichen  Rayons  die
Einsicht  der  Etappenbücher  zu,  um  sich  hieraus  zu  überzeugen,  daß  die  Vertheilung
  der  Einquartierung  durchgehends  nach  den  Grundsätzen  dieser  Ke

geschehen