Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

 

Nro.

Benennung  der  Gegenstände.

Maaßstab

der

Verzollung.

Abgabensätze

nach  dem  #nach  dem
30-Taler-52  ½-Gul-Fuß
  den-Fuß

Thir.  Sgr.  si.  kr.

zr
Tara
wird  vergütet
vom  Zentner
Brutto-Gewicht:

Pfund.

 

—
2

—
—

c)  Garten=  und  Futtergewächse,  frische;  Blumenzwiebeln;
  Kartoffeln;  Wuxzeln,  frische;
Obst,  frisches  lebende  Gewächse,  auch  in
Töpfen  oder  Kübeln;  Heu;  Stroh;  Schilf

Glas  und  Glaswaaren:
2)  Ss  Bob  R  (Glasgeschirr).

loser  Verpackung  werden  zu

dhe

6  ½  Altbayertsche  1  Kublkfuß.

4½  Rheinbayertsche

b)  Weißes  Hohlglas,  ungemustertes,  ungeschliffenes
  oder  nur  mit  abgeschliffenen
Stöpseln,  Böven,  oder  Rändern;  Fensterund
  Tafelglas  in  seiner  natürlichen  Farbe
(grün,  halb  und  ganz  weiß)

c)  Gepreßtes,  geschliffenes,  abgeriebenes,  geschniitenes,
  gemustertes,  massives,  weißes
Glas;  auch  Behaͤnge  zu  Kronleuchtern  von
Glas)  Glasknöpfe,  Glasperlen,  GSiesmelss



4)  Spiegelglas:

1)  rohes,  ungeschliffenes

2  geschliffenes,  belegt  oder  unbelegt

e)  Farbiges,  bemaltes  oder  vergoldetes  Glas,
ohne  Unterschied  der  Form;  Glaaswaaren
in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  fallen

Anmerk.  zu  c.  und  e.

Glasmasse,  sewie  Glasröhren  und  Glasstängelchen,

ohne  Unterschled  der  Farbe,  zur  Verlenbereitung  und
Kunstglasbläserel,  auch  Glasurmasse

Haare  von  Thieren,  mit  Ausnahme  der  unter
Nr.  41  genannten,  sowie  Waaren  aus

solchen  Thierhaaren;  Menschenhaare;  Federn
  und  Borsten:

 

 

1  Zrr.

1  Ztr.

1  Ztr.

1  Ztr.
1  Zir.

1  Ztr.

1  Ztr.

 

freiifrei

—  5—  417½

 

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l

—-15—52Vz

 

 

 

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EAA

23  in  Fässern
isten.  und
13  in  Kerben.

7  in  Kisten.

20  in  Säfem  l1
Ki  nd

13  in  —ä