Nro.
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem #nach dem
30-Taler-52 ½-Gul-Fuß
den-Fuß
Thir. Sgr. si. kr.
zr
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
—
2
—
—
c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln;
Kartoffeln; Wuxzeln, frische;
Obst, frisches lebende Gewächse, auch in
Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf
Glas und Glaswaaren:
2) Ss Bob R (Glasgeschirr).
loser Verpackung werden zu
dhe
6 ½ Altbayertsche 1 Kublkfuß.
4½ Rheinbayertsche
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes
oder nur mit abgeschliffenen
Stöpseln, Böven, oder Rändern; Fensterund
Tafelglas in seiner natürlichen Farbe
(grün, halb und ganz weiß)
c) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschniitenes,
gemustertes, massives, weißes
Glas; auch Behaͤnge zu Kronleuchtern von
Glas) Glasknöpfe, Glasperlen, GSiesmelss
4) Spiegelglas:
1) rohes, ungeschliffenes
2 geschliffenes, belegt oder unbelegt
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas,
ohne Unterschied der Form; Glaaswaaren
in Verbindung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen
Anmerk. zu c. und e.
Glasmasse, sewie Glasröhren und Glasstängelchen,
ohne Unterschled der Farbe, zur Verlenbereitung und
Kunstglasbläserel, auch Glasurmasse
Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter
Nr. 41 genannten, sowie Waaren aus
solchen Thierhaaren; Menschenhaare; Federn
und Borsten:
1 Zrr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Zir.
1 Ztr.
1 Ztr.
freiifrei
— 5— 417½
*
l
—-15—52Vz
-"1
EAA
23 in Fässern
isten. und
13 in Kerben.
7 in Kisten.
20 in Säfem l1
Ki nd
13 in —ä