Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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mit  unter  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  die  Hauptagentur  der  gedachten  Gesellschaft
mit  Genehmigung  des  Ministeriums  dem  R.  Leivenfrost  in  Heilbronn  übertragen  wurde
und  zu  Regierungs-Kommissären  bei  derselben  die  Regierungsräthe  Schmidlin  und
Klumpp  in  Stuttgart  bestellt  worden  sind.

Stuttgart  pen  26.  Januar  1865.  Geßler.

C)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Kirchen=  und
Schulwesens.

Der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Regelung  der  Oberaussicht  über  das  landwirthschaftliche  Fortbildungswesen.

Um  die  Oberaufsicht  über  die  in  manchen  Gemeinden  des  Landes  bestebenden,  seither
aus  den  Fonds  der  Centralstelle  für  die  Landwirthschaft  unterstützten  landwirtbschaftlichen
Fortbildungsschulen  und  sonstigen  Einrichtungen  für  landwirtbschaftliches  Fortbildungswesen
im  Einklang  mit  den  bestehenden  allgemeinen  Ressortverhältnissen  zu  ordnen,  ist  zufolge
böchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  18.  d.  M.  verfügt  worden,
daß  die  genannten  Anstalten  von  der  Oberaufsicht  des  Ministeriums  des  Innern  in  vie
Oberaussicht  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens  übergeben,  was  biemit  zur.
öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  24.  Jannar  1865.  Geßler.  Goltber.

D)Des  Departements  des  Kirchen=  und  Schulwesens.
Des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Führung  der  nächsten  Aussicht  über  das  landwirthschaftliche  Fortbildungewesen.

Unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchenund
  Schulwesens  vom  24.  v.  M.,  betreffend  die  Regelung  der  Oberaufsicht  über  das  landwirthschaftliche
  Fortbildungswesen,  wird  zufolge  höchster  Ermächtigung  vom  26.  v.  M.
biemit  bekannt  gemacht,  daß  die  nächste  Aufsscht  über  die  landwirthschaftlichen  Fortbildungsschulen
  und  sonstigen  Einrichtungen  für  landwirthschaftliches  Fortbilvungswesen  nach  wie
vor  von  der  Centralstelle  für  die  Landwirthschaft  geführt  werden  wird.

Sttttgart  den  1.  Februar  1865.  Golther.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.