Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXIX 
Zollsätze 
fuͤr die 
Anlage B. 
Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein. 
  
  
  
Abgabensätze 
Maßstab 
Benennung der Gegenstände. der e e, 
B Verzollung. duß den · Fuß 
Thlr. Sr.l. kr. 
1| Abfälle: 
#à) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne); von 
Glashütten, auch Scherben von Glas= und Thonwaaren; von der 
Wachsbereitung; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenuzzte alte 
Lederstücke und -*s*r*'½ lediglich zur Leimfdrlatin geeignete Leder- 
abfälle — frei — Ifrei — 
b) Blut von heschiachtetem vich, hasiaes und aingerrocheets Thier 
flechsen; Treber und Trester; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; Torf-, 
Braunkohlen= und Steinkohlen-Asche; Dünger, thierischer, auch ge- 
trockuet (Poudrette), ausgelaugte Asche. Kalkäscher, fene 
oder Zuckererde — frei — Ifrei — 
c) Lumpen aller Art; ungebleiches eeer ebleichtes Halbzeug. aus Lumpen 
oder anderen Materialien, für die Popierfäbrikatien, Papierspäne; 
Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte öischemete, altes Tau- 
werk und alte Stricke; gezupste Charpie — frei — freil— 
4) Münzgekrätz (Si I# g 1 ät, G ldsch ru g r ät, 9. p I. Heh n–ih — frei — frei — 
2 Baumwollengarn und Baumwollenwaaren: 
a) Baumwollengam, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, Seide, 
Wolle oder anderen Thierhaaren: 
ein= und zweidräthiges, 
a) kohes 1 Ztr. 2— 30 
6) gebleichtes oder gefärbtes „ 4 
7) Dochte, ungewebte » 6—110 30 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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