XI,
Nro.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
——
nach dem
30-Thaler=
Thlr.
Fuß
Sgr.
d
5
26
27
b) Ageieimtes or ordinaires Gnobes graues, balbweißes und rn“
) Alles andere, auch lithographiries bedrucktes oder liniirtes zu Rech
nungen, Etlketten, Frachtbriefen, Devisen 2c. vorgerichtetes Papier;
Malerpappe; Papiertapeten; Waaren aus Papier, Pappe oder Papp-
masse (mit Ausnahme der Spielkarten); Vermepaten aus Steinpappe,
Asphalt oder ähnlichen Stoffen -
Waaren aus den vorgenannten Sioffen in Verbindung mit anderen
Materialien, soweit sie dadurch nicht. unter die kurzen Waaren (#ug.
Anm. 2) fallen
-S
—
—
Parfümerien
Anmerk. Wenn die (uneren unschttefungen, in wolchen die Waare eingeht, für sich
höher belegt sind, als die letztere, so wird dieser höhere Satz erhoben.
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
a) Ueberzogene det Müen, Handschuhe, hefutterte Decken, Pelzfutter
und Besätze u. dgl.
b) Fertige, nicht Kllnnne Schafpelze vesgleichen weiß gemachte und
efärbte, nicht gefürterte Angora- o ober Schaaffell, ungefülterte Decen,
elzsutter und Besäge .
Seidenwaaren, gemischte, d. i. Waaren aus Seide oder Floret-
seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Wolle, iedach mit
Ausnahme der Blonden und Spitzen“
Steine und Steinwaaren:
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine; Mühlsteine, auch mit
eisernen Reifen oder Metallhülsen; Schleif= und Wetzteine aller Art,
auch Probirsteine; grobe Steinmetzarbeiten, z. B. Thur= und Fenster-
stöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren und Tröge
und dergleichen, ungeschliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus Ala-
baster und Marmor; Schusser (Klicker) aus Marmor und dergleichen
b) Edelsteine aller Art, geschliffen, Perlen und Korallen ohne Fnssung;
Waaren aus Serpentinstein, Gips und Schwesel
1 Ztr.
1 Ztr.
22
30
frei
15
Or
38
frei
W
30