Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

II 
in dem Wunsche übereingekommen sind, den Fortbestand des gedachten Zoll- und 
Haweelsvereins sicherzustellen, so sind zur Erreichung vieser Zwecke Verhandlungen gepflogen 
worden, wozu als Bevollmächtigte ernannt baben: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ibren Wirklichen Gebeimen Rath Johann Friedrich von Po mmer 
Esche, 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alerander Max Philipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Mart in Friedrich Rudolpb Delbrück; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Franz Berks; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerböchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ibren General-Zoll-Direktor Franz Georg Carl Albrecht; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ibren Ober-Finanzrath I)r. Julius Freiherrn von Valois; 
Seine Königliche Hoheit der Großberzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hobeit der Kurfurst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Gebeimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer; 
Seine Königliche Hoheit der Großberzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchst Ibren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betbeiligten 
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner 
Königlichen Hobeit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Sachsen-Weimar. 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hobeit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudol stadt,
	        
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