II
in dem Wunsche übereingekommen sind, den Fortbestand des gedachten Zoll- und
Haweelsvereins sicherzustellen, so sind zur Erreichung vieser Zwecke Verhandlungen gepflogen
worden, wozu als Bevollmächtigte ernannt baben:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ibren Wirklichen Gebeimen Rath Johann Friedrich von Po mmer
Esche,
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alerander Max Philipsborn
und
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Mart in Friedrich Rudolpb Delbrück;
Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Franz Berks;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerböchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ibren General-Zoll-Direktor Franz Georg Carl Albrecht;
Seine Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchst Ibren Ober-Finanzrath I)r. Julius Freiherrn von Valois;
Seine Königliche Hoheit der Großberzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hobeit der Kurfurst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Gebeimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer;
Seine Königliche Hoheit der Großberzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchst Ibren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betbeiligten
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner
Königlichen Hobeit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Sachsen-Weimar.
Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hobeit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudol stadt,