Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

Berüdhsichtigung  ihrer  auf  den  Beitrittsverträgen  beruhenden  besonderen  Verhältnissen

IV

zu

den  Staaten,  mit  welchen  sie  jene  Verträge  abgeschlossen  haben.
Diese  Staaten  sind  zur  Zeit:

1.

12.

Mecklenburg-Schwerin,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom  2.  Dezember
1826  in  Beziehung  auf  seine  von  Preußen  umschlossenen  Gebietstheile  Rossow,
Netzeband  und  Schönberg;

Sachsen-Koburg-Gotha,  oermöge  seines  Vertrages  mit  Bayern  und  Württem.
berg  vom  14.  Juni  1831  in  Beziehung  auf  das  Amt  Konigsberg;

Schwarzburg-Ruvolstadt,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom  25.  Mai

1833  in  Beziebung  auf  seine  von  Preußen  umschlossenen  Landestheile;
Sachsen-Weimar-Eisenach,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom
30.  Mai  1833  in  Beziehung  auf  die  Aemter  Allstedt  und  Oloisleben;

.  Schwarzburg-Sondershausen,  vermäöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom

8.  Juni  1833  in  Beziehung  auf  die  in  dem  Preußischen  Gebiete  eingeschlossenen
Theile  des  Fürstenthums;

Sachsen-Koburg-Gotha,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom  26.  Juni
1833  in  Beziehung  auf  das  Amt  Volkenrode;

.  Hessen-Homburg,  vermöge  seiner  Verträge  mit  dem  Großherzogthum  Hessen

vom  20.  Februar  1835  und  26/29.  Oktober  1841  in  Beziehung  auf  das  Amt
Homburg;

4Olvenburg,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom  31.  Dezember  1336  in

Beziehung  auf  das  Fürstenthum  Birkenfeld;

.  Hessen-Homburg,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom  5.  Dezember

1840  in  Beziehung  auf  das  Oberamt  Meisenheim;

Lippe,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  und  ven  übrigen  Mitgliedern  des

Zollvereins  vom  18.  Oktober  1841  in  Beziehung  auf  das  Fürstentbum  Lippe  und
vermöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  von  demselben  Tage  in  Beziebung  auf  vie
fürstlichen  Gebietstheile  Lipperode,  Cappel  uno  Grevenhagen;
Sachsen-Weimar-Eisenach,  vermöge  seines  Vertrages  mit  Bayern  vom  24.  Mai
1843  in  Beziehung  auf  das  Vordergericht  Ostheim;

Walveck  und  Pyrmont,  vermäöge  seines  Vertrages  mit  Preußen  vom  3.  Sextember
  1853  in  Beziehung  auf  das  Fürstenthum  Waldeck  und  vermöge  seines  Ver-