Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

Anlage zu Nr. 11. des Schluß-Protokolls. 
E. 
Nachweisung 
ver an vie Erbauer von Seeschiffen je nach veren Tragfähigkeit für die nicht speziell 
nachweisbaren Eisenbestanotheile höchstens zu bewilligenden Zoll-Vergütung. 
  
  
— Berags 
Größe der Schiffe fü Größe der Schiffe für 1u 
. .. , at 
in Lasten zu 4000 Pfund. die Last. W in Lasten zu 4000 Pfund. die Laft.bie 
Thl. Sgr. Ps.I vj. Thl. Sgr. pf. De- 
Für Schiffe bis einschließlich 50 l Für ein Schiff von 450 Lasten —29, 9 
Lasten:: 11.— · S 
*%8 „ ? „ 475 ! — 29 4 25 
Für ein Schiff von 75 Lasten19 4 ", 
2½% „ ? 500 „ 29·— ½ 
„ „ » „ 100 „ 1178 . ", 
1%„%½ „ „ „ 525 „ — 28 85 
* „ :7 „ 125 „ 'he % 
5/½ ? ? ½“ *n 550 B — 2834 25 
’ „ v „ 150 „ 1149 5 
5% „ „ ? „ 575 „ — 28.— 25 
» v v „ 175 „ 1|# 4 „ 600 * 
5 ? » » v v — 27 25 
? ? » » 200 2 1 3 11 *5 S 4 
5., —ie » » „625 » —274 -«-«5 
» » ?* 225 v 186 
*5#½ ½ ? „ ?* 650 ? 27! – 5 
» » » »250» III 4, 
528, ? v » „ 675 v — 26 8 5½ 
„ v 275 v 128 
5½ » » »700» —264s25 
» » » » 300 ?!v 1 23 1 
5 —□15r *r “ „ 725 ? –26s 25 
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528. ? „ » »750 » —25 8 25 
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77 7 7? 7) 375 ?7) 1 
? ? ?. l 400 7? 1|—–7 
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5m. v v v " 800 „ 25| (20 
  
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Anmerkungen. 
1. Die vorstehenden Säte gelten für eisenfest gebaute Schisse und werden bei kupferfest gebauten Schiffen, wem 
das dazu zu verwendende Stangen-Kupfer oder Messing zollirei abgelassen ist, um 5 Sgr. für die Last ermäßigt. 
2. Für Schiffe von elner Lastenzahl, welche zwischen je zwei der in ebiger Tabelle aufgeführten Lastenzablen fällt ist 
der Betrag für die Last mit Hüͤlfe der Differenzen proportional zu berechnen, z. B. da zwischen der Tragfhig ren 
von 125 und 150 #asten die Differenz für die Last 3/12 Pfeunig beträgt, so berechnet sich die Vergütung für ein 
Schlif von 132 Last um 7 S— /# Pf. = 1 Pf. für die Last geringer, als für ein solches von 125 Last, muhin 
auf 1 Thlr. 6 Sgr. 1 Pf.
	        
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