Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

1.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  17.  Januar  1865.

Inhal  t.

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Forterhebung  der  Steuern.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Anwendung  elner  Retorsivmaßregel
  gegen  den  Kanton  Appenzell  außer  Rhoden,  in  Beziehung  auf  Conkurssachen.  —  Bekanntmachung,
betreffend  den  württembergischen  Schullehrerunterstützungsverein.

—  —

 

J.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gesetz,

belreffend  die  Forkerhebung  der  Steuern.

Karl
von  Gottes  Gnaden  König  von  Wöürttemberg.

Da  der  Termin,  für  welchen  nach  dem  Gesetze  vom  1.  August  1864  die  für  die
Finanzperiode  186  /64  verwilligten  Steuern  fortzuerheben  sind,  am  31.  December  d.  J.
abläuft,  die  Verabschiedung  des  neuen  Finanzgesetzes  aber  bis  dahin  nicht  zu  Stande  kommen
  wird,  so  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Gebeimen-Ratbs