Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

2. 
Regierungs= Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 28. Januar 1865. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Württem- 
berg und Preußen, bezüglich der Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Flschereifrevel in den beider- 
seitigen Grenzgebieten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der No- 
tarlatsbezirke im Oberamt Aalen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Württemberg und Preußen, bezüglich der Bestrafung 
der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischereifrevel in den beiderseitigen Grenzgebieten. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem mit der K. Preußischen Regierung eine Uebereinkunft in Betreff der 
Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischerei-Frevel in den beiderseitigen Grenz- 
gebieten abgeschlossen worden ist, welcher Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen- 
Raths und erfolgter Zustimmung Unserer getreuen Stände, Unsere Genehmigung er- 
tbeilt haben, so verordnen Wir, unter Aufhebung der Königlichen Verordnung vom 
27. Februar 1838, betreffend die Ausdehnung des Jurisdictionsvertrags mit dem Fürsten-
	        
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