Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Wenn die Württembergische Postverwaltung verlangen sollte, daß in den auf Wört- 
kembergischem Gebiet gelegenen Stationsgebäuden der Lauda-Mergentheimer Bahn ein 
Bureau für die Expedition der Brief- und Fahrpost eingerichtet werde, so wird die Groß- 
berzoglich Bavische Verwaltung den hiezu erforderlichen Raum in dem Stationsgebäude 
unentgeltlich anweisen. Es muß jevoch ein solches Verlangen bei Feststellung der Plane für 
das Stationsgebäude vorgebracht werden. 
Die innere Einrichtung des Postlokals hat die Königlich Württembergische Postverwal- 
cung zu stellen. 
Das Nähere haben vie beiverseitigen Postverwaltungen in einem besonderen Vertrage 
zu bestimmen. 
Artikel 20. 
Der Großberzoglich Badischen Regierung wird gestattet, längs der Verbindungsbahn 
auf Württembergischem Gebiet eine Telegraphenleitung für den Bahndienst anzulegen und 
auf der Wechselstation Mergentheim an die Württembergische Telegraphenleitung anzu- 
schließen. 
Diese Telegraphenleitung soll bis auf anderweitiges Uebereinkommen als Zugehör der 
Verbindungsbahn angesehen und mit derselben nach den gleichen Bestimmungen behamdelt 
werden. 
Ueber die Anlage einer Telegraphenleitung für den Depeschenvienst (allgemei- 
nen Verkehr) auf der Verbindungsbahn bleibt Verständigung vorbehalten. 
Artikel 21. 
Die Großherzoglich Badische Eisenbahnverwaltung hat an die Königlich Württember- 
gische Staatsverwaltung weder aus dem zur Bahn verwendeten Grunveigenthum noch aus 
den übrigen Zugehörden derselben, noch aus vem Bahnbetrieb irgend eine Staatssteuer zu 
entrichten. Auch bleibt dieselbe von der Beitragspflicht zu Gemeinde-, Bezirks= und Kreis- 
umlagen befreit. « 
Die im Mürttembergischen Gebiet wohnenden Badischen Angestellten vieser Verbin- 
dungsbahn sind den an ihrem Wohnorte geltenden Steuergesetzen unterworfen. 
Artikel 22. 
Der Bau der Lauda-Mergentheimer Bahn wird von ver Großberzoglich Badischen 
Regierung so geleitet werden, daß vieselbe, wenn nicht außerordentliche Ereignisse eintreten,
	        
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