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3) Die Sendungen müssen offen und zwar entweder einfach zusammengefaltet
oder in ungeschlossenen Couverten oder aber unter einem schmalen (im Allgemeinen die
Außenfläche der Sendung nicht über die Hälfte bedeckenden) Streif= oder Kreuzband
aufgegeben werden. Das Band muf dergestalt angelegt sein, daß es abgestreift und
die Beschränkung des Inhalts auf Gegenstände, deren Versendung unter Band mit ermä-
ßigter Taxe gestattet ist, erkannt werden kann; andernfalls darf das Band oder die darauf
geklebte Freimarke behufs der Kontrolirung des Inhalts zerrissen oder zerschnitten werden.
4) Die Adresse kann auf dem Streif= oder Kreuzbande, oder aber auf der Sendung
selbst angebracht sein. Auch kann der Sendung eine innere mit der äußern überein-
stimmende Adresse beigefügt werden.
5) Mehrere Gegenstände dürfen unter Einem Bande oder Couverte versendet
werden, sofern sie von demselben Absender herrühren und überhaupt zur Versendung
unter Band geeignet sind. Die einzelnen Gegenstände dürfen aber alsdann nicht mit
verschiedenen Adressen oder besonderen Adreß-Umschlägen versehen sein.
Circulare 2c. von verschiedenen Adbsendern dürfen nur dann, wenn sie auf
einem und demselben Blatte oder Bogen gedruckt, lithographirt oder metallographirt
sind, unter Einem Bande versendet werden.
6) Die Versendung der bezeichneten Gegenstände gegen die ermäßigte Taxe ist
unzuläßig, wenn dieselben nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w. irgend welche
Zusätze mit Ausnahme des Orts, Datums und der Namensunterschrift, beziehungsweise
Firmazeichnung, oder aber Aenderungen am Inhalte erhalten haben. Es macht
dabei keinen Unterschied, ob die Zusätze oder Aenderungen geschrieben oder auf andere
Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten,
Ziffern oder Zeichen, durch Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Anstreichen, Aus-
radiren, Durchstechen, Ab= oder Ausschneiden einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w.
Unter die verbotenen Zusätze ist das Koloriren von Modebildern, Landkarten u. s. w.
nicht zu rechnen. Die Bilder und Landkarten dürfen aber selbstverständlich keine Hand-
zeichnungen, sondern müssen durch Holzschnitt, Lithographie, Stahlstich, Kupferstich,
Photographie 2c. hergestellt sein.
7) Auch auf der inneren oder äußeren Seite des Bandes oder Couverts dürfen
Zusätze irgendwelcher Art, welche keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich nicht be-
finden, mit Ausnahme des Namens, der Firma, sowie des Wohnorts des Absenders.