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Nr. Tarif.
Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts.
Gebühren der Konsulate
in Europa außerhalb
excl.
Europa sowie in
der Türkei nebst Vasallenstaaten.
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Thlr. Sgr.
Thlr. Sgr.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Abschriften:
für jede auch nur angefangene Folioseite, außer
den Gebühren für eine etwaige Beglaubigung,
an Schreibgebühren ...
Bei Abschriften oder Ausfertigungen von
Schriftstücken, deren Mittheilung durch den
gewöhnlichen Geschäftsgang bedingt ist, wird
für den ersten Bogen keine Schreibgebühr ent-
richtet.
Atteste (s. auch Schiffssachen):
a) für Ausstellung eines Attestes (Bescheinigung,
Certifikat) . . . .
für mehrere, dieselbe Sache betreffende Atteste,
nicht über ...
b) für Ausstellung eines Lebensattestes ........
Ist dasselbe zur Erhebung von Renten und
Pensionen bestimmt, so ist die Gebühr bei ge-
ringeren Beträgen auf 10 Sgr. ermäßigen.
Aufbewahrung, Erhebung, Auszahlung, Ueber-
weisung von Geldern oder Werthsachen, außer
den sonstigen Gebühren für besondere Amts-
handlungen:
von dem Betrage bis 500 Thlr. von je 10 Thlrn.
doch nicht unter ...
von dem Mehrbetrage bis 1000 Thlr. von
je 50 Thlrn.
von dem Mehrbetrage von je 100 Thlrn. .
Aufgebot, eheliches ..
Ausvertigungen wie Abschriften. (Nr. I.)
Beglaubigung:
a) einer Uebersetzung
Für Anfertigung der Uebersetzung selbst
können, in Ermangelung anderweiten Ueberein-
kommens, die ortsüblichen Sätze beansprucht
werden.
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