Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

— 272 — 
Dicke desjenigen Theiles der Binnenbords-Bekleidung genommen wird, welcher 
zwischen den Vermessungspunkten liegt. 
Zum Zwecke der Berechnung des Flächeninhalts der Querschnitte werden 
die fünf gemessenen Breiten eines jeden Querschnitts in der Weise numerirt, daß 
die oberste Breite mit 1, die nächstfolgenden Breiten mit 2, 3, 4, und die unterste 
Breite mit 5 bezeichnet wird. Die Summe nun, welche sich ergiebt, wenn die 
zweite und vierte Breite mit 4, die dritte Breite mit 2 multiplizirt wird und 
hierzu die erste und die fünfte Breite addirt werden, wird mit dem dritten Theile 
des gemeinsamen Abstandes der Breiten von einander multiplizirt. Das Produkt 
ergiebt sodann den Flächeninhalt des Querschnitts. 
Beträgt jedoch die nach dem zweiten Absatze dieses Paragraphen bestimmte 
Tiefe des durch den mittelsten Theilungspunkt der Länge gelegten Querschnitts 
mehr als 5 Meter, so wird die Tiefe eines jeden Querschnitts, anstatt in vier, 
in sechs gleiche Theile getheilt, so daß anstatt fünf Breiten sieben Breiten der 
Querschnitte zu messen sind. Die Messung geschieht übrigens in derselben Weise 
und auch die Art und Weise der Berechnung bleibt dieselbe. Es werden nämlich 
die zweite, vierte und sechste Breite mit 4, die dritte und fünfte Breite mit 2 
multiplijirt, die Produkte addirt und zur Summe derselben die erste und die 
siebente Breite hinzugezählt. Diese Gesammtsumme wird mit dem dritten Theil 
des gemeinsamen Abstandes der Breiten von einander multiplizirt und das Pro- 
dukt ergiebt sodann den Flächeninhalt des Querschnitts. 
§. 8. 
Aus dem nach den Vorschriften des §. 7 ermittelten Flächeninhalt aller 
einzelnen Querschnitte wird der Inhalt des unter dem Vermessungs-Deck befind- 
lichen Schiffsraumes in folgender Weise berechnet: 
Die Querschnitte werden nach einander mit 1, 2, 3 u. s. w. in der Art 
numerirt, daß mit 1 der durch den Anfangspunkt der Länge am Bug und mit 
der letzten Nummer der durch den Endpunkt der Länge am Heck gelegte Quer- 
schnitt bezeichnet wird. Die Summe, welche sich ergiebt, wenn jeder mit einer 
geraden Nummer bezeichnete Querschnitt mit 4, jeder mit einer ungeraden, mit 
Auznahme der ersten und letzten Nummer, bezeichnete Querschnitt mit 2 multi- 
plizirt wird und hierzu die mit der ersten und der letzten Nummer bezeichneten 
Querschnitte — sofern diese überhaupt einen Flächeninhalt ergeben haben — 
addirt werden, wird mit dem dritten Theil des gemeinsamen Abstandes der 
Querschnitte von einander multipliziert Das Produkt ergiebt sodann den Inhalt 
des unter dem Vermessungs-Deck befindlichen Schiffsraumes. 
§. 9. 
Hat das Schiff über dem Vermessungs-Deck noch ein drittes Deck, so 
wird der Inhalt des Raumes zwischen dem dritten Deck und dem Vermessungs- 
Deck folgendermaßen bestimmt:  
Die innere Länge des Raumes wird auf halber Höhe desselben von der 
Bekleidung neben dem Vordersteven bis zur Bekleidung der Inhölzer am Heck
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.