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Vereinsstaaten etc., Maßstab Steuersatz Bemertungen über
die bei der Ausfuhr nach
Nr. in für im 52 1/2 Gul- anderen Vereinsstaaten oder
welchen die Erhebung stattfindet. die Erhebung. 30 Thalerfuß. denfuß. dem Auslande bewilligten
Steuervergütungen.
Thlr. Sgr Pf. Gl. Kr.
23. Hohenzollernsche Lande ... 1 Hektoliter
a) bei einer Stärke
bis zu 65 % Tralles ... — 14 6 ?/7 — 51
b) bei einer Stärke über 65 % Trall. Bei der Ausfuhr von mindestens 37 Liter wird eine Vergütung gewährt, deren Betrag der Übergangsabgabe gleich ist.
24. Bayern, rechts des Rheines und im aleich ist
engeren Verein mit Bayern
a) das Groherzoglich Sächsische .
Amt Ostheim mit Ausschluß des 1 Hektoliter... 1 13 10 ?/7 2 33 1/2
Ortes Melpers.
b) das Herzoglich Sachsen-Koburg-
Gothaische Amt Königsberg.
25. Württemberg ... 1 Hektoliter bei — 20 6 ?/7 1 12
15 % Alkohol
nach Tralles bei
12,44° Réaum.
26. Baden 1 Hektoliter
Branntwein — 18 10 2/7 1 6 Bei der Ausfuhr werden für Branntwein 24 Kr. = 6 Sgr.
Weingeist ... 1 4 3 3/7 2 — 10 Pf., für Weingeist 46 Kr.= 13 Sgr. 1 ?/7 für das Hektoliter vergütet.
III. Von geschrotetem Malz Sese ar In
9 « Betteln-c verghtet.
1. Bayern, rechts des Rheines 1 Hektoliter ... 1 10 — 2 20 Ein Malzquantum, welches we-
Außerdem die bei Bayern unter I. 23 niger als 4 Liter beträgt,
und II. 24 aufzeführten Landes- bleibt außer Ansatz.
theile anderer Vereinsstaaten.
2. Württemberg 1 Centner
a) geschrotetes
Darrrmalz. 1 5 8 4/7 2 5
b) gequetschtes
Grünmalz — 20 — 1 10
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).