— 239 —
hatte, und zwar ohne das Kind behandelt oder auch nur gesehen zu haben. Auch in
Bayern und Baden sind solche Todesfälle vorgekommen.
In Frankenthal (Bayern) sollte ein Kind nach ärztlichem Gutachten infolge roher
Behandlung bei der Impfung gestorben sein; sie hatte angeblich in zu tiefen Einschnitten
bestanden, „wodurch das Gift zu rasch ins Blut gekommen sei“. Die Leichenöffnung ergab
vollkommen einwandfreie Impfpusteln ohne Nebenerscheinungen und als Todesursache eine
ausgesprochene Hirnhautentzündung.
Plötzliche Herzlähmung infolge Diphtherie führte in Rothnauslitz (Königr. Sachsen)
den Tod eines Erstimpflings herbei.
Unter Krämpfen starben einige Erstimpflinge in Bayern, Sachsen, Württemberg und
Hessen; auch diese Todesfälle standen, wie die Ermittlungen ergaben, außer Zusammenhang
mit der Impfung. Außerdem blieb in einigen Fällen in Bayern und Sachsen die Todesursache
unaufgeklärt; jedoch ergaben die angestellten Ermittlungen in keinem Falle, daß ein
Zusammenhang mit der Impfung anzunehmen war. »
Von selteneren Krankheiten ist das Vorkommen einer schweren rheumatischen
Herzerkrankung bei einem Wiederimpfling in Meerane (Königreich Sachsen), welche 6 Tage
nach der Impfung begann, sowie ein Fall von Kinderlähmung bei einem Erstimpfling
in Leitelshain (Bez. Zwickau) zu erwähnen; auch hier spricht nichts für einen Zusammenhang
mit der Impfung. Bei einem 2½ jährigen und einem 8 ½ jährigen Erstimpfling in Chemnitz
sowie bei einem Wiederimpfling in Leipzig wurden nach der Impfung Krampfanfälle
beobachtet, die von den Ärzten bei dem 8½ jährigen Knaben als Veitstanz bezeichnet
und bei den andern beiden Kindern (Mädchen) auf Hysterie zurückgeführt wurden; diese
beiden Kinder hatten schon früher Anzeichen dieser Krankheit geboten. Ob hierbei die Impfung
als Gelegenheitsursache für die Auslösung des Krankheitsfalles gedient hat, blieb unentschieden,
an der Entstehung des Grundübels trug sie jedenfalls keine Schuld. In Bernsdorf
(Königr. Sachsen) wurde ein Erstimpfling mit der Angabe, daß er infolge der Impfung
erkrankt sei, vorgestellt, bei welchem neben einem Hautausschlage am Rücken eine unvollkommene
Lähmung des rechten Arms und des linken Beins bestand. Ein Zusammenhang
mit der Impfung lag jedoch nicht vor. In Caselwitz (Reuß ä. L.) litt ein erfolglos wiedergeimpfter
Knabe bei der Nachschau an Blutfleckenkrankheit.
Die sonst noch zur Anzeige gebrachten Erkrankungen gingen ohne dauernde Gesundheitsschädigung
in Genesung aus und waren mehrfach ganz unbedeutender und vorübergehender
Art. Trotzdem wurden auch sie teilweise als Impfschädigungen hingestellt. Wie wenig
begründet solche Angaben bisweilen sind, erhellt aus einer Mitteilung des bayerischen Oberimpfarztes,
wonach im Amtsbezirk Lauf bei einem Kinde eine erhebliche Schmerzhaftigkeit
an der Impfstelle von der Mutter auf die Impfung zurückgeführt, von dem Arzte aber ein
Bruch des rechten Oberarms in dieser Gegend festgestellt wurde, den der Impfling durch
Unachtsamkeit der Mutter erlitten hatte.
Mediz.“stat. Mitteil. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte. Bd. VIII. 17