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(Nr. 799.) Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten,
welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Quali-
sikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt find. Vom
3. Maͤrz 1872.
Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 14. September 1871 (Reichsge-
setzbl. S. 333) und in Gemäßheit des §. 154 der Militair-Ersatzinstruktion vom
26. März 1868 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen
höheren Lehranstalten, welche in dem anliegenden siebenten Verzeichnisse aufge-
führt find, die Fortdauer ihrer den Anforderungen genügenden Einrichtung vor-
ausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation
zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt sind.
Berlin, den 3. März 1872.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
Siebentes Verzeichniß
der
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse uͤber
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militair-
dienst berechtigt sind.
A. Gymmastlen.
I. Königreich Preußen.
Provinz Westphalen.
Das Gymnasium zu Bochum.
II. Königreich Sachsen.
Das Gymnasium zu Chemnitz.
III. Königreich Württemberg.
Das Gymnasium zu Ehingen,
" " " Ellwangen,
" " " Heilbronn,
" " " Rottweil,