Benennung der Gegenstände.
3) feine:
a ) aus feinem Eisenguß, polirkem Eisen oder Stahl, oder
aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen Ma-
terialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen,
als: Gußwaaren (feine), lackirte Eisenwaaren, Messer,
Stricknadeln, Häkelnadeln, Scheeren, Schwertfeger-
arbeit 2c., jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter
ß genannen .....................
Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen un-
edlen Metallen; Uhrfournituren und Uhrwerke aus un-
edlen Metallen; Gewehre aller Art. .. .. ... ... .. ....
ß)
—
7. Erden, Erze und edle Metalle:
Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder
gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegen-
stände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Me-
talle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden
silberhaltigen Scheidemünze ,....................
8. Flach- und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Ausnahme
der Beumwolle „ roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch
Abfälle ::
9. Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues:
a) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel... .. . ...
2) Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische
Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse. .. ..
c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Kartoffeln;
Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Toöpfen
oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf ....... . ......... ........ ...