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Reichs-Gesetzblatt.
№ 20.
Inhalt: Erlaß wegen Abänderung des Bezirksumfangs mehrerer Ober-Postdirektionen. S. 108. — Bekannt-
machung, betreffend die Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds. S. 104.
(Nr. 1008.) Erlaß, betreffend die Abänderung des Bezirksumfangs der Ober-Postdirektionen
in Koblenz, Frankfurt a. M., Kassel und Erfurt. Vom 12. Juni 1874.
Auf Ihren Bericht vom 6. Juni d. J. genehmige Ich, daß vom 1. Juli cr.
ab die Postverwaltungsgeschäfte für den Kreis Wetzlar von der Ober-Postdirektion
in Koblenz auf diejenige in Frankfurt a. M. und die Postverwaltungsgeschäfte
für den Kreis Schmalkalden von der Ober-Postdirektion in Kassel auf diejenige
in Erfurt übertragen werden.
Schloß Babelsberg, den 12. Juni 1874.
Wilhelm.
In Vertretung des Reichskanzlers:
Delbrück.
An den Reichskanzler.
Reichs- Gesetzbl. 1874. 25
Ausgegeben zu Berlin den 26. Juni 1874.