Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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(Nr.  1125.)  Gesetz,  betreffend  die  Kaiser  Wilhelm  ·  Stiftung  für  die  Angehörigen  der  Deutschen
Reichs-Postverwaltung.  Vom  4.  März  1876.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  etc.

verordnen  im  Namen  des  Deutschen  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des
Bundesraths  und  des  Reichstags,  was  folgt:    

Die  Kaiser  Wilhelm-  Stiftung  für  die  Angehörigen  der  Deutschen  Reichs-Postverwaltung
  wird  auf  die  Angehörigen  der  Deutschen  Reichs-Post-  und
Telegraphenverwaltung  ausgedehnt.  

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  4.  März  1876.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.

Herausgegeben  im  Reichskanzler-  Amte.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckrrei
(R  v.  Decker).