Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Die  Saatenstandsberichterstattung  bezieht  sich  auf:
den  Saatenstand  von  Winter=  und  Sommer-Weizen,  Winterdinkel,  Winterund
  Sommerroggen,  Sommergerste,  Haber,  Kartoffeln,  Hopfen,  sowie)  auf  den
Stand  von  Klee,  Luzerne,  Wiesen,  von  Aepfeln,  Birnen  und  auf  den  Stand
der  Weinberge.

Die  Beurtheilung  des  Stands  hat  in  Gestalt  von  Noten  mit  nachstehender  Abstufung
zu  geschehen:  1  sehr  gut,  2  gut,  3  mittel  (durchschnittlich),  4  gering,  5  sehr  gering.  "

Die  Berichterstattung  erfolgt  in  den  Monaten  April  bis  November  für  die  Mitte
jeden  Monats  mittelst  Formularien,  welche  den  Berichterstattern  von  dem  Statistischen
Landesamt  zugehen  und  welche  die  Berichterstatter  ausgefüllt  spätestens  am  16.  des
Berichtsmonats  unmittelbar  an  das  Statistische  Landesamt  einzusenden  haben.

S.  6.

Ueber  den  Ernteausfall  in  ihrem  Erhebungsbezirk  haben  die  Berichterstatte
in  der  ersten  Hälfte  des  November  Durchschnittsangaben  in  Gewicht  der  vom  Hektar
geernteten  Frucht  von  den  hienach  genannten  Fruchtarten  zu  machen:

Winter=  und  Sommerweizen,  Winterdinkel,  Winter=  und  Sommerroggen,
Sommergerste,  Haber,  Kartoffeln,  Winterreps,  Hopfen,  Klee,  Luzerne,  sowie
von  Wiesen.

Außerdem  sind  über  weitere  Feldfrüchte  Erntenachrichten  von  denjenigen  Bericht—
erstattern  an  das  Statistische  Landesamt  einzusenden,  in  deren  Bezirk  ein  erhebliche:
Anbau  solcher  Früchte  vorkommt.  Das  Statistische  Landesamt  wird  den  Berichterstatter
die  betreffenden  Früchte  bezeichnen.

Auch  ist  über  die  Menge  des  Strohertrags  der  Halmfrüchte  in  Gestalt  von  Notemit
  nachstehender  Abstufung  zu  berichten:  1  sehr  gut,  2  gut,  3  mittel  (durchschnittlic,
4  gering,  5  sehr  gering.

Am  Schluß  des  Berichts  sind  allgemeine  Angaben  beizufügen  über  schädliche  ode.
besonders  günstige  Witterungseinflüsse,  über  Pflanzenkrankheiten,  thierische  Schädlinge
und  sonstige  für  den  landwirthschaftlichen  Ertrag  wichtige  Erscheinungen.  ·

Die  Berichte  sind  spätestens  am  14.  November  unmittelbar  an  das  Statistische