Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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sicherungskammer,  dann  durch  Aufstellung  von  Brandversicherungs-Inspektoren  und  deren
Funktionäre  entstehen,  an  die  Staatskasse  zu  zahlende  Aversalsumme  wird  für  jedes  Jahr
der  XXV.  Finanzperiode  auf  769  000  J  festgesetzt.

8  13.

Die  in  den  Etats  der  sämmtlichen  Staatsministerien  für  die  in  pragmatischer  Eigen—
schaft  augestellten  Staatsdiener  vorgesehenen  Gehaltszulagen  bilden  keine  Gehaltsbestandtheile
der  Beamten  im  Sinne  der  88  5,  8  und  23  des  Edikts  über  die  Verhältnisse  der  Staatsdiener
  und  haben  deßhalb  bei  Bemessung  der  Pensionen  für  die  Staatsdiener  und  ihre  Re—
likten  nicht  in  Betracht  zu  kommen.

Bei  Berechnung  der  Umzugsgebühren  haben  die  erwähnten  Gehaltszulagen  nur,  insoweit
  es  sich  um  die  Abgleichung  der  Bezüge  handelt,  in  Betracht  zu  kommen.

§  14.

Die  durch  Art.  1  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1898,  den  Bedarf  für  Postbauten,
Telegraphen=  und  Telephonanlagen  betreffend,  ertheilte  Befugniß  zur  Aufnahme  eines  Staatsanlehens
  im  Betrage  von  6  798  000  1  wird  zurückgezogen.

FFerner  wird  von  dem  durch  Art.  1  Ziff.  2  des  Gesetzes  vom  8.  März  1894,  den
zweigeleisigen  Ausbau  der  Staatseisenbahnen  und  die  Beschaffung  von  Fahrmaterial,  sowie
die  Ausrüstung  bereits  vorhandener  Fahrzeuge  betreffend,  bewilligten  Staatsanlehenskredit  zu
7  400  000  JX  der  Theilbetrag  von
3  000  000  JX  zurückgezogen.

Dagegen  wird  der  k.  Staatsminister  der  Finanzen  ermächtigt,  den  nach  Vorstehendem
sich  berechnenden  Gesammtbetrag  von  9  798  000  nX  auf  die  nach  der  Generalfinanzrechnung
pHro  1897  bestehenden  Erübrigungen  der  XXIII.  Finanzperiode  1896/97  zu  übernehmen.

§  15.
Ferner  wird  der  k.  Staatsminister  der  Finanzen  ermächtigt,  den  nachstehend  spezificirten

Gesammtbedarf  von  17523015  -.X  auf  die  nach  der  Generalfinanzrechnung  pro  1897
bestehenden  Erübrigungen  der  XXIII.  Finanzperiode  1896/97  zu  übernehmen  und  zwar:

A.  Im  Ressort  des  k.  Staatsministeriums  des  Königlichen  Hauses
und  des  Aeußern:
a)  für  Vervollständigung  des  Bayerischen  Telegraphennetzeges  1  151  000,
Summa  A  1  151  000  —M

B.  Im  Ressort  des  k.  Staatsministeriums  der  Instiz:

b)  für  den  Neubau  eines  Landgerichts=  und  Amtsgerichtsgebäudes
in  Aschaffenburg  .  372000M,