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sicherungskammer, dann durch Aufstellung von Brandversicherungs-Inspektoren und deren
Funktionäre entstehen, an die Staatskasse zu zahlende Aversalsumme wird für jedes Jahr
der XXV. Finanzperiode auf 769 000 J festgesetzt.
8 13.
Die in den Etats der sämmtlichen Staatsministerien für die in pragmatischer Eigen—
schaft augestellten Staatsdiener vorgesehenen Gehaltszulagen bilden keine Gehaltsbestandtheile
der Beamten im Sinne der 88 5, 8 und 23 des Edikts über die Verhältnisse der Staatsdiener
und haben deßhalb bei Bemessung der Pensionen für die Staatsdiener und ihre Re—
likten nicht in Betracht zu kommen.
Bei Berechnung der Umzugsgebühren haben die erwähnten Gehaltszulagen nur, insoweit
es sich um die Abgleichung der Bezüge handelt, in Betracht zu kommen.
§ 14.
Die durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juni 1898, den Bedarf für Postbauten,
Telegraphen= und Telephonanlagen betreffend, ertheilte Befugniß zur Aufnahme eines Staatsanlehens
im Betrage von 6 798 000 1 wird zurückgezogen.
FFerner wird von dem durch Art. 1 Ziff. 2 des Gesetzes vom 8. März 1894, den
zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial, sowie
die Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge betreffend, bewilligten Staatsanlehenskredit zu
7 400 000 JX der Theilbetrag von
3 000 000 JX zurückgezogen.
Dagegen wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den nach Vorstehendem
sich berechnenden Gesammtbetrag von 9 798 000 nX auf die nach der Generalfinanzrechnung
pHro 1897 bestehenden Erübrigungen der XXIII. Finanzperiode 1896/97 zu übernehmen.
§ 15.
Ferner wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den nachstehend spezificirten
Gesammtbedarf von 17523015 -.X auf die nach der Generalfinanzrechnung pro 1897
bestehenden Erübrigungen der XXIII. Finanzperiode 1896/97 zu übernehmen und zwar:
A. Im Ressort des k. Staatsministeriums des Königlichen Hauses
und des Aeußern:
a) für Vervollständigung des Bayerischen Telegraphennetzeges 1 151 000,
Summa A 1 151 000 —M
B. Im Ressort des k. Staatsministeriums der Instiz:
b) für den Neubau eines Landgerichts= und Amtsgerichtsgebäudes
in Aschaffenburg . 372000M,