Gesch= und VerorduuugsBluli
für das
Königreich Bayern.
Nr. 5.
München, den 28. Januar 1910.
Inhalt
Bekanntmachung vom 19. Januar 1910, die Vorstände der Anwaltskammern betreffend. — Bekanntmachung
vom 24. Januar 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung
vom 26. Januar 1910, die Einfuhr von Rindern und Zicgen aus der Schweiz betreffend. —
Allerhöchste Genehmigung, die Wahl einer Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Marie Gabriele
von Bay#rn betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer
fremden Dekoration.
Nr. 2827.
Bekanntmachung, die Vorstände der Anwaltskammern betreffend.
##. Staatsministerium der Justiz.
Die nach den §§ 44, 46 der Rechtsanwaltsordnung vollzogenen jüngsten Wahlen
haben folgenden Personalstand der Vorstände der Anwaltskammern ergeben:
I. Vorstand der Anwaltskammer München:
Die Rechtsanwälte
1. Justizrat Friedrich Haas in München, lebenslänglicher Reichsrat der Krone
Bayern, Vorsitzender,
2. Justizrat Leopold Weinmayer in München, stellvertretender Vorsitzender,
8