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a. Für Garnisonveränderungen.
Es sind den Truppen die zur feldmäßigen Bespannung ihrer Fahrzeuge
erforderlichen angeschirrten Vorlegepferde zu stellen.
Außerdem haben zu beanspruchen: jedes Bataillon beziehungsweise jede Ab-
theilung ein zweispänniges Fuhrwerk, sowie jedes Kavallerie-Regiment zwei zwei-
spännige Fuhrwerke zur Fortschaffung der Geschirre, des Gepäcks etc.
b. Für alle sonstige Märsche geschlossener Truppentheile.
Ein Divisionskommando hat bei einer Abwesenheit aus der Garnison
von zwei bis sieben Tagen ein zweispänniges Fuhrwerk, bei einer längeren Ab-
wesenheit zwei zweispännige Fuhrwerke zu beanspruchen.
Die übrigen Kommandobehörden ohne Rücksicht auf die Dauer der
Abwesenheit aus der Garnison: je ein zweispänniges Fuhrwerk.
Die Regimentsstäbe desgleichen: ein zweispänniges Fuhrwerk. Ebenso
die Bataillonsstäbe, die Abtheilungsstäbe der Feldartillerie, sowie die Stäbe der
Unteroffizierschulen: je ein zweispänniges Fuhrwerk.
Dieser Anspruch tritt jedoch nicht ein, falls und so lange als die Truppen
etwa ihre Feldfahrzeuge, einschließlich derjenigen für den Transport von Gepäck
und Bagage, mit sich führen.
Geschlossene Abtheilungen*) desgleichen:
in der Stärke von 5 Eskadrons drei zweispännige Fuhrwerke;
in der Stärke von 3 bis 4 Kompagnien, Eskadrons oder Batterien
zwei zweispännige Fuhrwerke;
in der Stärke von 1 bis 2 Kompagnien, Eskadrons oder Batterien
ein zweispänniges Fuhrwerk.
Führen die Truppen ihre Feldfahrzeuge mit, so sind ihnen nur die zu
deren feldmäßiger Bespannung erforderlichen, angeschirrten Vorlegepferde zu
stellen. Befinden sich jedoch unter jenen Fahrzeugen diejenigen für den Trans-
port des Gepäcks und der Bagage nicht, so bleibt daneben der vorbezeichnete
Anspruch bestehen.
Kompagnien, Eskadrons und Batterien, welche auf dem Marsche von
anderen Kompagnien, Eskadrons oder Batterien ihres Truppentheils getrennt
einquartiert werden, steht von dem der Trennung vorausgehenden letzten Marsch-
quartier ab bis zu ihrem Quartier besonderer Vorspann zu, wenn sie in einer
*) Das Regiment der Gardes du Korps hat — außer dem Fuhrwerk für den Regimentsstab —
zu beanspruchen für
9 bis 10 Kompagnien 5 zweispännige Fuhrwerke,
7.-. 8 " 4 . .
5 6 3
3. 4 2 .
1·2 · 1 zweispänniges Fuhrwerk.
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