Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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(Nr.  1222.)  Gesetz,  betreffend  das  dem  Reich  gehörige,  in  der  Voßstraße  in  Berlin  gelegene
  Grundstück.  Vom  8.  März  1878.
Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König
von  Preußen  etc.

verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths
  und  des  Reichstags,  was  folgt:

Die  Vorschrift  im  zweiten  Absatze  des  §.  1  des  Gesetzes,  betreffend  die
Erwerbung  von  zwei  in  Berlin  gelegenen  Grundstücken  für  das  Reich,  vom
23.  Mai  1877  (Reichs-Gesetzbl.  S.  500)  findet  auf  das  in  der  Voßstraße  Nr.  4
und  5  daselbst  gelegene,  früher  der  Deutschen  Baugesellschaft,  jetzt  dem  Reich
gehörige  Grundstück  keine  Anwendung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  8.  März  1878.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.

 

(Nr.  1223.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  vormaligen
  Preußischen  Bank  ausgegebenen  Einhundertmarknoten.

Auf  Grund  des  §.  6  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  (Reichs-Gesetzbl.
S.  177)  hat  der  Bundesrath  den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  vormaligen
  Preußischen  Bank  unter  dem  1.  Mai  1874  ausgegebenen  Einhundertmarknoten
  mit  folgenden  Maßgaben  angeordnet:

1.  Der  Aufruf  ist  im  laufenden  Vierteljahr  einmal  in  den  nach  §.  30
des  Reichsbankstatuts  bestimmten  Blättern  bekannt  zu  machen.

2.  Die  aufgerufenen  Noten  können  bis  zum  1.  April  1878  nicht  blos  bei
der  Reichsbank-  Hauptkasse  zu  Berlin,  sondern,  wie  bisher,  auch  bei
den  Zweiganstalten  der  Reichsbank  gegen  Baargeld  umgetauscht  werden.

3.  Nach  dem  1.  April  1878  erfolgt  die  Einlösung  der  aufgerufenen  Noten
nur  noch  bei  der  Reichsbank-Hauptkasse  zu  Berlin.

Berlin,  den  15.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amt.
Berlin,  gedruckt  in  der  vormaligen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei  (unter  Reichsverwaltung).