Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

— 363 — 
(Nr. 1274.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiederübernahme der Regierungsgeschäfte durch 
Seine Majestät den Kaiser. Vom 5. Dezember 1878. 
In der Anlage lasse Ich Ihnen beglaubte Abschrift eines von Mir an des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten Erlasses, Inhalts 
dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder übernehmen 
will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Order durch das 
Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem 
Herrn Sohne, des Kronprinzen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit für die mit 
voller Hingebung und mit sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich 
geführte Vertretung Meinen Dank durch einen besonderen Erlaß ausgesprochen. 
Berlin, den 5. Dezember 1878. 
„ der Anlage lasse Ich Ihnen, beglaubte Abschrift eines von Mir an des 
Wilhelm. 
Otto Graf zu Stolberg. 
An den Reichskanzler. 
Anlage. 
Nachdem durch Gottes gnädige Hülfe Meine Gesundheit wiederhergestellt 
und damit die Behinderung fortgefallen ist, für deren Dauer Ich durch Meine 
Order vom 4. Juni d. J. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden 
Meine Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte übertragen habe, 
will Ich diese Geschäfte mit dem heutigen Tage wieder Selbst übernehmen. 
Dem Reichskanzler und dem Staatsministerium habe Ich diesen Erlaß zur 
amtlichen Veröffentlichung zugehen lassen. 
Berlin, den 5. Dezember 1878. " 
Wilhelm. 
Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal. 
v. Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
An 
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen 
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. 
Berlin) gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwallung).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.