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(Nr. 1274.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiederübernahme der Regierungsgeschäfte durch
Seine Majestät den Kaiser. Vom 5. Dezember 1878.
In der Anlage lasse Ich Ihnen beglaubte Abschrift eines von Mir an des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten Erlasses, Inhalts
dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder übernehmen
will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Order durch das
Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem
Herrn Sohne, des Kronprinzen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit für die mit
voller Hingebung und mit sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich
geführte Vertretung Meinen Dank durch einen besonderen Erlaß ausgesprochen.
Berlin, den 5. Dezember 1878.
„ der Anlage lasse Ich Ihnen, beglaubte Abschrift eines von Mir an des
Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg.
An den Reichskanzler.
Anlage.
Nachdem durch Gottes gnädige Hülfe Meine Gesundheit wiederhergestellt
und damit die Behinderung fortgefallen ist, für deren Dauer Ich durch Meine
Order vom 4. Juni d. J. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden
Meine Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte übertragen habe,
will Ich diese Geschäfte mit dem heutigen Tage wieder Selbst übernehmen.
Dem Reichskanzler und dem Staatsministerium habe Ich diesen Erlaß zur
amtlichen Veröffentlichung zugehen lassen.
Berlin, den 5. Dezember 1878. "
Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
An
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt.
Berlin) gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwallung).