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Reichs-Gesetzblatt. No. 7
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Generalstabsstistung. S. 18. — Bekanntmachung, be-
treffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. S. 16.
(Nr. 1230.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Generalstabsstiftung. Vom 21. März 1878.
Auf Ihren Bericht vom 15. März d. J. will Ich hierdurch mit der Mir durch
das Gesetz vom 31. Mai 1877, betreffend die Verwendung eines Theils des
Reingewinns aus dem von dem großen Generalstabe redigirten Werke „der
deutsch-französische Krieg 1870/7" (Reichs-Gesetzbl. S. 523), zur Verfügung
gestellten Summe von dreihunderttausend Mark eine Stiftung begründen, deren
Erträge die Bestimmung haben, im Interesse des Generalstabes des deutschen
Heeres zur Förderung militärwissenschaftlicher Zwecke und zu Unterstützungen
verwendet zu werden. Ich verleihe dieser Stiftung auf Ihren Antrag den Namen
„Generalstabsstiftung“ und ertheile dem anliegenden Statut derselben hierdurch
Meine Genehmigung. Diese Meine Order und das Statut der Stiftung sind
durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen.
Berlin, den 21. März 1878.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. v. Kameke.
An den Reichskanzler und den Kriegsminister.
Reichs- Gesehbl. 1878. 7
Ausgegeben zu Berlin den 16. April 1878.