Contents : Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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Dersonalien.

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  9.  Jannar  1917.

Der  Stabsarzt  Dr.  Bergeat  von  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  für  die  Dauer  des
mobilen  Verhältnisses  dem  Chef  des  Feldsanitätswesens  zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen.

A.  K.  O.  vom  27.  Jannar  1917.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  durch  Allerhöchste  Kabinettsordre  von
heute  zu  befördern  geruht:
Zu  Majoren:
den  Hauptmann  Schulz,  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
-—  -  v.  Raven,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  jetzt  in  einem  Reserve—
Infanterie-Regiment,
v.  Stephani,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  jetzt  in  einem  Reserve-Infanterie-Regiment;

zum  Hauptmann:
den  Oberleutnam  Karge  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Die  Rote-Krenz-Medaille  3.  Klasse  ist  verliehen  worden:
dem  Geheimen  Medizinalrat,  Oberstabsarzt  a.  D.  Dr.  Becker,
Regierungsrat  Kuhn,
Geheimen  expedierenden  Sekretär  Huhn,
Sanitlätsvizefeldwebel  Schmidt,
sämtlich  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

A.  K.  O.  vom  1.  Februar  1917.
Oberstabsarzt  Dr.  Mayer  und  Oberarzt  Dr.  Schweitzer  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika
  werden  für  die  weitere  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  dem  Chef  des  Feldsanitätswesens
  zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen.

Nachrufe.
Gouverneur  von  Hutthamer  .
Am  23.  Jannar  d.  Js.  starb  der  frühere  Gouverneur  des  Schutgebiets  Kamernn,
Herr  Jesko  von  Puttkamer,
im  62.  Lebensjahre.  Einer  unserer  ältesten  und  verdientesten  Kolonialbeamten  ist  mit  ihm  dahingeschieden.


Am  2.  Juli  1855  in  Berlin  geboren,  bestand  er  im  Jahre  1881  die  erste  juristische  Prüfung.
Nach  kurzer  Beschäftigung  im  preußischen  Justizdienste  trat  er  in  den  Konsulardienst  über  und  wurde
im  Frühjahr  1883  dem  Konsulat  in  Chicago  zugewiesen.  Nachdem  er  etwa  ein  Jahr  im  Auswärtigen
  Amt  verwendet  worden  war,  wurde  er  nach  Erwerb  der  Kolonien  unter  den  ersten  Beamten
im  Mai  1885  als  interimistischer  Kanzler  nach  Kamerun  gesandt.  Im  Juli  1887  erhielt  von  Puttkamer
  die  Funktion  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  das  Togogebiet  übertragen,  zu  dessen  Landeshauptmann
  er  am  16.  Dezember  1891  bestellt  wurde.  Am  13.  August  1895  erfolgte  seine  Ernennung
zum  Gouverneur  von  Kamerun.  Im  Jahre  1907  wurde  er  in  den  einstweiligen  und  durch  Allerhöchste
  Order  vom  14.  Juli  1908  in  den  dauernden  Ruhestand  versetzt.

Über  zwanzig  Jahre  lang  ist  es  von  Puttkamer  dank  seiner  eisernen  Gesundheit  vergönnt
gewesen,  eine  koloniale  Tätigkeit  in  Afrika  zu  entfalten.  Sein  Wirken  fällt  zusammen  mit  der  Periode
der  politischen  Erschließung  der  westafrikanischen  Kolonien,  der  Einrichtung  einer  Verwaltung  und
dem  Beginn  des  wirtschaftlichen  Aufbaus.  Keinerlei  Erfahrung  stand  den  ersten  deutschen  Beamten
für  ihre  neuen  Aufgaben  zur  Seite.  Ganz  auf  sich  selbst  gestellt  und  mit  nur  geringen  militärischen
und  finanziellen  Mitteln  ausgerüstet,  mußten  sie  ungeordnete  und  der  deutschen  Herrschaft  wider
stri  bende  Verhältnisse  umzuformen  versuchen.  Wie  kaum  ein  anderer  war  von  Puttkamer  hierfür