Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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Anmerkung zu Abschnitt XI. 
Die von den nach den Feststellungen dieses Etats 
für das Etatsjahr 1877/ 78 vorgesehenen Be- 
darfssummen bis zum Ablauf desselben etwa 
nicht zur Verwendung kommenden Beträge 
treten dem Etatssoll für 1878/79 hinzu. 
Soweit die vorstehend festgestellten Ausgabe-- 
beträge nicht bis zum Ablauf des Etatsjahres 
zur Verausgabung gelangen oder in Abgang 
gestellt werden, sind dieselben für das Etats- 
jahr 1879/ 80 nochmals auf den Reichshaus- 
halts-Etat zu bringen. 
Für die in Abgang gestellten Beträge sind die 
aus der Kriegskosten Entschädigung reservirten 
Deckungsmittel als Einnahme in den nächsten 
Etat aufzunehmen und den Staaten, aus deren 
Antheil die Deckungemittel entnommen sind, 
auf ihre sonstigen Beiträge für Reichszwecke 
zu gute zu rechnen. 
  
  
  
  
  
  
  
Ueberhaupt 
— ür das 
— Ausgabe. Preusten Sachsen. é 
—— 1878/79. 
Mark. Mark. M#rk. 
Uebertrag .. . .. 2 800 O00. 80 CO 800 
8.Zum Bau von Aufbewahrungsräumen für das 
vermehrte Material an Gewehren, Geschützen, 
Fahrzeugen etc. (Bedarf vom 1. April 1877  
ab 1181210,24 Mark)..................... 795 000 — 795 000 
Summe Titel 7 und 8. 3 595 000244 800 3 839 800 
Hierzu 1 2.. . .. 70 054 — 70 054 
. -3............ 612 153 — 612 153 
" 4 und 5 . . . .. 35 400 19000 54 400 
6 . ... 120 000 — 120 000 
Summe Kapitel 22 .....44 4432 607/263 8004 696 407 
Summe C. Ausgaben für Rechnung des vor- 
maligen Norddeutschen Bundes, Badens und 
Südhessens (Kapitel 22) für sich. 
Summe XI (Kapitel 13 bis 22) — — 19595 325
	        
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